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-   -   Auszug - Nebenkostenabrechnung nicht erhalten (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/auszug-nebenkostenabrechnung-nicht-erhalten-1900.html)

Tormentor 27.11.2012 11:09

Auszug - Nebenkostenabrechnung nicht erhalten
 
Hallo Mitglieder,

wir sind seit März 2012 ausgezogen, wir haben Monatlich für Heizung und Wasser eine Abschlagszahlung geleistet.

Nun haben wir von anderen ehemaligen Mieter gehört das Sie bereits Ihre Abrechnung erhalten haben :confused:, wir haben dann umgehend den Vermieter angerufen und Ihn aufgefordert unsere Abrechnung nun zum Abschluss zu bringen.

Der VM meint nur das wir keine bekommen würden und das Thema erledigt sei:confused:

Das kann der doch nicht machen oder er muss im jeden Fall dies angemessen zu ende bringen.


MfG

Regenmacher 27.11.2012 16:46

AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten
 
Das ist doch keine Frage, dass Sie bis zum Ende Ihrer Mietzeit auch eine Abrechnung der Betriebskosten verlangen können. Falls der Abrechnungszeitraum gleich mit dem Kalenderjahr läuft, dann wäre für 2011 und für die ersten 3 Monate 2012 die Abrechnung zu erstellen.

Sange 27.11.2012 19:16

AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten
 
Unter der Voraussetzung, dass der Abrechnungszeitraum des Vermieters von Januar bis Dezember läuft, hätten Sie die Abrechnung 2011 bis spätestens 31.12.2012 zu erhalten und die Abrechnung der Monate aus 2012 bis spätestens 31.12.2013 zu erhalten.

Das Auszugsdatum spielt dabei keine Rolle.

anitari 28.11.2012 11:59

AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten
 
Wann die NK-Abrechnung erstellt und dem Mieter zugegangen sein muß hat rein gar nichts damit zu tun wann ein Mieter ein- oder ausgezogen ist, sondern einzig und allein mit dem Abrechnungszeitraum des Objektes.

Ist dieses z. B. das Kalenderjahr hast Du auf die Abrechnung 2011 frühestens am 01.01.2013 und auf die Abrechnung 2012 am 01.01.2014 Anspruch. Sprich dann kannst Du die Abrechnung(en) fordern.

So ähnliche lautet auch meine Antwort zu Deiner diesbezüglichen Frage in einem anderen Forum.

Sange 28.11.2012 16:09

AW: Auszug -Nebenkostenabrechnung nicht erhalten
 
Zitat:

Zitat von anitari (Beitrag 6222)
Wann die NK-Abrechnung erstellt und dem Mieter zugegangen sein muß hat rein gar nichts damit zu tun wann ein Mieter ein- oder ausgezogen ist, sondern einzig und allein mit dem Abrechnungszeitraum des Objektes.

Ist dieses z. B. das Kalenderjahr hast Du auf die Abrechnung 2011 frühestens am 01.01.2013 und auf die Abrechnung 2012 am 01.01.2014 Anspruch. Sprich dann kannst Du die Abrechnung(en) fordern.

So ähnliche lautet auch meine Antwort zu Deiner diesbezüglichen Frage in einem anderen Forum.

Ich verstehe nicht so recht, wem Sie antworten.:o
Es wurde doch eigentlich alles gesagt - nur bei Ihrem Beitrag hat man das Gefühl, Sie würden grundsätzlich für sich selbst antworten.

Achten Sie nicht darauf, was andere User Antworten? :)


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