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anke16 03.01.2013 15:46

Umlage von Nebenkosten bei Wohnungsleerstand
 
hallo, ich habe meine betriebskostenabrechnung für 2011 erhalten und dort werden plötzlich leer stehende wohnungen nicht mehr in den verteilerschlüssel einberechnet. lt meiner recherche ist das nicht rechtens, allerdings weiß ich nicht ob der gesetzgeber dahingehend etwas geändert hat. ich brauche dringend rat. vielen dank für hilfe und ev. hinweise nach paragraphen.

anke16

ps....die besagten kosten welche auf nur 4 wohnungen anstatt den im haus befindlichen 6 wohnungen verteilt wurden sind: grundsteuer,wasser,abwasser,beleuchtung,hausmeiste r u.a.

Recht-Einfach 04.01.2013 02:03

AW: Umlage von Nebenkosten bei Wohnungsleerstand
 
Hallo,

bitte prüfen Sie einmal den Wortlaut Ihres Mietvertrags zum Punkt Betriebskosten und Nebenkosten. Denn eigentlich ist sich die Rechtsprechung da einig:

Zitat:

Der Vermieter ist nicht berechtigt, Nebenkosten für leer stehende Wohnungen auf die vorhandenen Mieter umzulegen. Vielmehr muss er die entstehenden Kosten selbst tragen. Schließlich kann nur er allein über diese Räume verfügen (AG Coesfeld WuM 1996, 155, AG Köln WuM 1998, 290).
Eine Ausnahme könnte sein, wenn der Verteilerschlüssel nach Anzahl der Personen bemessen ist. Andernfalls würde ich den Vermieter einmal mit der Nebenkostenabrechnung konfrontieren!


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