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lale 03.01.2013 17:22

Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung?
 
Hallo Miteinander!
Am 29.12.2012 erhielten mein Freund ich und die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 (Abrechnungszeitraum: 01.01.11-31.12.11). Wir öffneten den Brief und mussten nach einigen Minuten feststellen, dass die Abrechnung nicht an uns, sondern an unseren (mittlerweile ehemaligen) Nachbarn adressiert war.

Wir versuchten sofort unseren Verwalter anzurufen, konnten Ihn aber nicht erreichen und teilten Ihm per SMS mit, dass er die falsche Abrechnung geschickt hat. Zusätzlich tüteten wir die Abrechnung wieder ein und warfen gemeinsam die Abrechnung mit einem kurzen Anschreiben bei der Hausverwaltung ein mit der Bitte uns die richtige Abrechnung zukommen zu lassen.

Daraufhin passierte bis heute Vormittag gar nichts. Heute hatten wir dann die neue (und auch an uns adressierte) Abrechnung im Briefkasten und sollen glatte 900€ nachzahlen. Wir wären fast hinten rüber gekippt.

Nach dem ersten Schock haben wir natürlich sofort im Netz geschaut, was wir machen können und kamen auf die 12-Monats-Frist zur Übersendung der Betriebskostenabrechnung. Da heute bereits der 3.1.2012 ist, haben wir zunächst einen Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt mit der BEgründung, dass die Abrechnung gemäß §556 Abs. 3 BGB (§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten - Mietrecht Gesetz) nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Jetzt meine Frage: Wie seht Ihr die Chance, dass wir damit durchkommen?! Es wäre doch an unserem Vermieter gewesen uns rechtzeitig die RICHTIGE Abrechnung zu übersenden oder?!

Recht-Einfach 04.01.2013 02:10

AW: Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung?
 
Hallo,

meinem Kenntnisstand nach muss auch eine Ersatzabrechnung innerhalb der Jahresfrist an den Mieter zugestellt sein. Ein Nachzahlungsanspruch sollte somit verwirkt sein!


Mietrecht Einfach


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