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yoshi 09.01.2013 15:41

Betriebskostenabrechnung wird zur Anwaltssache
 
Ein herzliches Hallo erstmal an Alle...:)
Ich bin neu hier im Forum und habe mich für meine Schwiegermutter hier angemeldet.
Und nun zu meinem Anliegen:
Meine Schwiegermutter wohnt in einem Haus mit 6 Wohnungen bei einer älteren privaten Vermieterin. 2011 bekam sie ihre erste Betriebskostenabrechnung...Der erste Schock....sie musste über 500€ nachzahlen, obwohl sie sehr sparsam mit allem ist....die 500€ was sie nachazhlen muss, sind nochmal genauso viel, wie sie schon mit ihrer Miete zahlt....Naja gut dachts sie sich und bezahlte alles in Raten ab....sie bekommt Harz4 und hat vom Amt diese Kosten nicht übernommen bekommen...warum?...weiß ich nicht!, jedenfalls bekam sie 2012 die nächste Abrechnung und wieder muss sie soviel nachzahlen....Harz4 Amt hat die Kosten wieder nicht übernommen, doch diesmal haben sie gesagt, sie soll diese Abrechnung mal von einem Anwalt prüfen lassen. Mittlerweile ist die Sache wirklich beim Anwalt. Dieser wollte dann verschiedene Unterlagen haben, unteranderem auch das Ableseprotokoll...doch meine Schwiegermutter hat noch nie eins vom Ablesedienst bekommen und die Vermieterin rückt es nicht raus....der Anwalt hat die Vermieterin aufgefordert, dies zutun, aber sie macht es nicht....mittlerweile ist es so, dass meine Schwiegermutter die Hälfte der Betriebskosten abzahlen soll und den Rest nicht. Und nun stellt der Anwalt die Sache ein und sagt, dass er abwarten will, bis die Vermieterin vor das Gericht zieht.
Meine Schwiegermutter hat über den Anwalt Gerichtskostenbehilfe beantragt,weil sie keine Rechtsschutz hat.
Ich habe nun den Eindruck, dass der Anwalt keine Lust auf den Fall hat oder so!
Denn ich habe gehört, dass die Vermieterin gesetzl. verpflichtet ist, dass Protokoll herauszurücken, bzw. Einsicht zu gewähren.Ist das so?
Wie sollte sie sich jetzt weiter verhalten?
Kann sie den Anwalt wechseln?

Würde mich über Euren Rat sehr freuen, denn ich weiß auch langsam nicht mehr, was ich ihr noch raten kann....

LG yoshi

Regenmacher 10.01.2013 08:53

AW: Betriebskostenabrechnung wird zur Anwaltssache
 
Ich würde zuerst das Amtsgericht über die Nichttätigkeit des Anwaltes informieren und um einen neuen Beratungsschein bitten. Dann würde ich mir einen Anwalt suchen, der etwas von Mietrecht versteht und der sich auch durchsetzen kann.

Die geforderte Nachzahlung würde ich natürlich nicht bezahlen und dies der Vermieterin in einem Einschreiben auch mitteilen. Da Ihre Schwiegermutter bisher noch kein Ableseprotokoll erhalten hat, gehe ich davon aus, dass die Werte der Heizung per Funk übermittelt werden. Ansonsten müsste der Ableser ja in die Wohnung und würde dort eine Kopie der Werte hinterlassen.

Auch sollte mit dem Jobcenter geredet werden, damit die monatliche Vorauszahlung erhöht wird. Sonst ist im nächsten Jahr wieder eine hohe Nachzahlung fällig.

Und ja, der Mieter hat das Recht darauf, dass er Einsicht in die Unterlagen, Rechnungen u.ä. für die Betriebskosten bekommt. Verweigert der Vermieter diese Einsicht, ist auch keine Nachzahlung fällig.

Aber bitte Alles zu diesem Thema nur per Einschreiben mit der Vermieterin abklären.


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