Betriebskostenabrechnung zu spät - Rückforderung Kaution?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen: Die Betriebskostenabrechnung von 2011 ist uns erst am 10.01.2013 zugestellt wurden. Es gibt also keine Ansprüche auf Nachforderung mehr, das weiß ich bereits. Das Problem ist jedoch, dass der Vermieter noch EUR 500,00 der Kaution einbehalten hat und dies natürlich verrechnen will. Habe ich rechtlich gesehen Anspruch aufgrund der bereits abgelaufenen Nachforderungsfrist die EUR 500,00 vollständig wieder zu bekommen? Vielen Dank für eure Hilfe |
AW: Betriebskostenabrechnung zu spät - Rückforderung Kaution?
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AW: Betriebskostenabrechnung zu spät - Rückforderung Kaution?
Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Vermieter hat an alle anderen Mietparteien (mein Bruder wohnt noch dort) die Abrechnungen am 20.12.12 verschickt. Nur bei uns kamen die eben leider erst gestern an.
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