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-   -   Betriebskosten nach knapp 2 Jahren zahlen? (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/betriebskosten-nach-knapp-2-jahren-zahlen-1996.html)

Sakura 13.01.2013 20:35

Betriebskosten nach knapp 2 Jahren zahlen?
 
Hallo an alle!

Ich fang mal ganz von vorne an...
Mein Partner und ich sind Anfang 2010 in eine Wohnung gezogen die seeehr renovierungsbedürfig war (es wohnten vorher Messies).
Also machten wir den Vorschlag,das wir die Wohnung selbst komplett renovieren und der Vermieter stimmte freudig zu.
Die Verwaltung übernahm dann die Kosten.
Als nach ein paar Monaten es kälter draussen wurde,bemerkten wir das es durch die komplette Wohnung zog und das ALLE Fenster undicht waren.
Wir kontaktierten den Vermieter und nach ein paar Monaten :mad: bekamen wir endlich neue Fenster.
Das mit den Fenstern war erst der Anfang und es würde noch schlimmer in der Wohnung mit Mängeln.
Daraufhin beschlossen mein Freund ich aus zu ziehen.
Kurz bevor wir auszogen 2011 bekamen wir die Betriebskostenabrechnung für ein halbes Jahr (ca. 700€).
Ich legte Widerspruch ein,was auch am Telefon scheinbar klappte.
Wir zogen dann Ordnungsgemäß aus und bekamen unsere Kaution von der Bank wieder.
Vor einer Woche bekamen wir nun ein schreiben vom Anwalt :confused:
WAS SOLLEN WIR JETZT TUN,ZAHLEN?


Vielen lieben Dank im vorraus!!!

Regenmacher 14.01.2013 08:22

AW: Betriebskosten nach knapp 2 Jahren zahlen?
 
Zitat:

WAS SOLLEN WIR JETZT TUN,ZAHLEN?
Moment bitte, ich befrage mal meine Kristallkugel.

Mist, klappt nicht!

Ohne zu wissen, was im Mietvertrag vereinbart ist und ohne Einblick in die Betriebskostenabrechnung zu haben, erwarten Sie nicht wirklich eine Antwort hier im Forum, oder doch?

Sakura 14.01.2013 16:26

AW: Betriebskosten nach knapp 2 Jahren zahlen?
 
die Frage ist ja auch nur ob der Vermieter von einem Geld verlangen kann wenn einem die Kaution schon komplett erstattet wurde!!!! Davon steht nichts im Mietvertrag...

Regenmacher 14.01.2013 16:49

AW: Betriebskosten nach knapp 2 Jahren zahlen?
 
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, am 01.01.2015 wäre die Forderung verjährt. Bis dahin wird aber der RA mit Sicherheit einen Mahnbescheid, und der geht dann auch auf Ihre Rechnung.

Aber noch einmal. Sie erwarten in einem Forum Antworten auf Dinge, die vollkommen unbekannt sind. Ich habe versucht, das Schreiben des Anwalts zu lesen, aber auch da hat meine Kristallkugel versagt.


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