hermi1707 |
22.01.2013 19:43 |
AW: Wer zahlt Niederschlagswasser? Mieter oder Vermieter?
Zitat:
Zitat von Regenmacher
(Beitrag 6539)
Was ist zum Thema Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart? Sind sie einzeln aufgeführt, oder wird in irgendeiner Form auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es heißt: neben der Miete sind vom Mieter Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 Abs 1 der zweiten Berechnungsverordnung, d.h. Kosten für laufende öffentl. Lasten des Grundstücks (insbesondere Grundsteuer) , Wasserversorgung, Betrieb der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage einschl. Brennstoff- und Wartungskosten bzw. Kosten der Versorgung mit Fernwärme und Fernwarmwasser, der Straßenreinigung und <müllabfuhr, der Entwässerung, der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, der Gartenpflege, der Beleuchtung, der Schornsteinreinigung, der Sach und Haftpflichtversicherung usw anteilig zu tragen.
Ich denke, dass die Entwässerung also Niederschlagswasser dann dazu gehört.
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