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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Nebenkosten für Wasser nach Personen bei Kindern
Hallo,
meine Frau und ich leben in einem Zwei Familienhaus als Mieter. Unsere Vermieter wohnen in der Wohnung unter uns. Unsere Vermieter haben zwei Kinder im alter von einem Jahr und vier monaten. Als wir eingezogen sind, waren die Kinder ein halbes Jahr alt. Jetzt wo die Nebenkostenabrechnung kommt, erzählen sie uns das die Wasser Abrechnung nur durch 4 geteilt wird, da Kinder bis zu einem Jahr nicht zählen. Wir haben nur einen Wasserzähler im Haus. Meine Frage: Stimmt es das Kinder nicht mit gezählt werden in der Wasserabrechnung ? Und wo kann ich den dazu gehörigen Gesetzestext lesen ? Im Sommer haben sie den Kindern mehrmals das Planschbecken gefüllt, Blumen gegossen und und und. Müssen wir diesen Verbrauch mitzahlen ?? Danke für ihre antworten. |
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#2
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AW: Nebenkosten für Wasser nach Personen bei Kindern
Wenn kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart ist, muss laut § 556a BGB nach Wohnfläche abgerechnet werden. Siehe: § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
Eine Abrechnung nach Personen ist z.B. beim Wasser und beim Müll aber auch möglich. Hier heißt es aber Personen, da wird nicht nach dem Alter unterschieden, denn bekanntermaßen ist der Wasserverbrauch gerade bei Kleinkindern immens hoch. Und beim Müll sind es die Windeln, die die Tonne füllen. 4. Verteilerschlüssel (Umlagemaßstab)- Berliner MieterGemeinschaft e.V. |
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Stichworte |
kinder, nebenkostenabrechnung, verteilerschlüssel, wasserkosten, wasseruhr |
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