Verteilung der Heizkosten zwischen Sommer- und Wintermieter
Hallo
Ich habe leider zur Zeit ein Problem mit einer Heizkostennachzahlung. Das Zimmer wurde von mir von März bis einschließlich August 2008 bewohnt. Die Abrechung berücksichtigt den Zeitraum von März 08 bis Februar 09. Jetzt wurde die Nachzahlung 50-50 auf mich und meinen Nachfolger umgelegt. Ich finde das allerdings nicht sonderlich fair, da ich in den Sommermonaten nun mal nicht geheizt habe. Gibt es hier eine generelle Regelung oder evtl. Urteile, wie in einem solchen Fall die Kosten verteilt werden? Was mir auch noch spanisch vorkommt ist, dass in dem besagten Zimmer der Verbrauch bei 1.808 Einheiten liegt. Bei den anderen Bewohnern der WG liegt er nur bei 121 Einheiten bzw. 420 Einheiten (leider ist hier nicht erkennbar, um welche Einheiten es sich überhaupt handelt) Kann das sein, dass ein Verbrauch sich so stark abhebt? Bzw. kann der Verbrauch überhaupt als realistisch eingestuft werden? Schon mal vorab vielen Dank für mögliche Antworten Gruß Katharina |
AW: Verteilung der Heizkosten zwischen Sommer- und Wintermieter
Hallo Katherina,
entschuldige bitte die verspätete Antwort auf deine Frage. Voraussetzung für eine Beantwortung ist natürlich, ob die Zählerstände für Gas, Wasser, Strom, etc. zum Auszugsdatum genommen wurden und ob eine Aufteilung von Seiten des Energielieferanten möglich ist. Mietervereine weisen stehts darauf hin, dass ca. 50% der Nebenkostenabrechnungen nicht den Vorschriften entsprechen und in deinem Fall scheint mir dies gut möglich zu sein. Aus diesem Grunde würde ich einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen (die Zahlung sollte hierbei ausgesetzt werden) und mich an einen Mieterbund in deiner Umgebung wenden, um die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen, vor allem im Bezug auf die hohe Differenz beim Verbrauch gegenüber anderen Parteien. Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach |
AW: Verteilung der Heizkosten zwischen Sommer- und Wintermieter
Hallo
Danke erst einmal für die Antwort. Die Stände wurden nicht abgelesen, daher auch das ganze Problem. Ich soll nun die Hälfte des Abrechungszeitraums (1 Jahr, ich war davon 6 Monate über Sommer dort) zu 50% tragen. Finde das allerdings nicht ganz fair, dass ich im Sommer genauso viel zahlen soll, wie ein "Wintermieter". Lässt sich nun mal nicht abstreiten, dass man im Sommer in der Regel nicht heizt. Ich habe mich jetzt noch ein mal im Netz schlau gemacht und eine Verteilung der Kosten (wenn die Mietdauer nicht mit der Abrechnungsdauer übereinstimmt) gefunden. Das ganze nennt sich Gradtagzahl und erfolgt nach einer gewissen DIN-Norm. Kann mir jemand sagen, ob das ganze rechtlich anerkannt ist? (http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl) Vielen Dank und beste Grüße! |
AW: Verteilung der Heizkosten zwischen Sommer- und Wintermieter
Hallo Katharina,
das Problem was ich sehe, ist, dass mir die Gradtagzahl eher wie ein Hilfsmittel, bzw. eine Option für den Vermieter erscheint (wie z.B. Optionen Verbräuche nach Kopf oder Quadratmeter oder auch anderen Verteilungsschlüsseln umzulegen). Auch habe ich ein BGH Urteil gefunden (BGH AZ: VIII ZR 19/07; Quelle: gratisrecht.de), nach welchem der Mieter sich davon überzeugen muss, dass die Zählerstände abgelesen werden, im Idealfall unter Zeugen. Nur so können unrechtmäßig veranschlagte Nebenkosten stichhaltig zurückgewiesen werden. Da es sich hierbei um eine einmalige Angelegenheit handelt, hat der Vermieter auch die Kosten für das Ablesen des Zählers zu übernehmen. Da dies bei dir ja scheinbar nicht erfolgt ist, möchte ich nochmalig empfehlen den Mieterbund oder einen Mieterverein in deiner Umgebung, oder einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. So kannst du deine Chancen auf Erfolg in Erfahrung bringen und dich rechtlich absichern. Hierbei sollte natürlich das Kostenverhältnis herangezogen werden. Eine Mitgliedschaft im Mieterbund gibt es ab ca. 50 Euro (dieser Wert kann aber auch schwanken, je nach angebotener Leistung). Und somit wärst du auch in zukünftigen Rechtsfragen zum Thema Mietrecht abgesichert. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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