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Bad Girl 05.02.2013 12:55

Nebenkostenabrechnung und Wasserrohrbruch
 
Hallo,
wir haben gestern als Mieter unsere Nebenkostenabrechnung bekommen.
Ich soll da eine Nachzahlung über kaltwasserentnahme an die 1040 euro nachzahlen.
Fast alle Mietparteien im Haus haben so eine hohe Zahlung zu leisten.
Ich habe das ganze Jahr über im verhalten des Wasserverbrauchs nichts geändert (kein Schwimmbad).
Laut ablesung der Wasseruhr soll das auch verbraucht worden sein.
Unsere Vermieterin hat einspruch eingereicht da ihr das auch viel zu hoch erscheint.
Ich selber kann mir nicht erklären wie das passieren kann.
Es hat 2012 einen Wasserrohrbruch unten im Keller gegeben,wieviel Wasser da verloren ging und ob es über die Uhr gelaufen ist weis auch keiner.
Es ist alles sehr undurchsichtig werde aber erstmal Einspruch einlegen.
Kann mir da jemand sagen ob es aussichten auf erfolg gibt und wie die Rechliche sache ist.
Wer steht in der Beweispflicht?

Ich brauche da Hilfe
Danke Bad Girl

Regenmacher 05.02.2013 14:07

AW: Nebenkostenabrechnung und Wasserrohrbruch
 
Zitat:

Ich soll da eine Nachzahlung über kaltwasserentnahme an die 1040 euro nachzahlen.
Haben Sie eine eigene Wasseruhr in der Wohnung?

Zitat:

Es hat 2012 einen Wasserrohrbruch unten im Keller gegeben,wieviel Wasser da verloren ging und ob es über die Uhr gelaufen ist weis auch keiner.
Vor oder nach der Wasseruhr?

Zitat:

Kann mir da jemand sagen ob es aussichten auf erfolg gibt und wie die Rechliche sache ist.
Tut mir Leid, aber meine Kristallkugel ist im Moment defekt.

Bad Girl 05.02.2013 14:13

AW: Nebenkostenabrechnung und Wasserrohrbruch
 
Eine eigene Wasseruhr habe ich nicht, es gibt nur eine für alle Parteien die im Keller ist.
Es kann auch niemand sagen wo genau der schaden war.

Regenmacher 05.02.2013 15:25

AW: Nebenkostenabrechnung und Wasserrohrbruch
 
Zitat:

Es kann auch niemand sagen wo genau der schaden war.
Das gibt es doch nicht! Wenn im Keller ein Wasserrohr defekt wird, dann war da doch ein Installateur und hat das repariert. Wasserrohre reparieren sich nicht von allein!

Weiteres klären Sie dann bitte vor Ort, ich habe keine Lust auf weitere Märchenstunden.

Sange 06.02.2013 08:01

AW: Nebenkostenabrechnung und Wasserrohrbruch
 
In so einem Fall wäre der Vermieter verpflichtet den Wassermehrverbrauch in der Nebenkostenabrechnung zu erläutern.

Das heißt aber nicht, dass er den Mehrverbrauch durch einen Wasserrohrbruch auf die Mieter umlegen dürfte.

Der Mieter hat grundsätzlich das Recht die Belege einer Betriebskostenabrechnung einzusehen.


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