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Ni_Nared 13.02.2013 13:45

Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
 
Hallo zusammen (50qm Altbauwohnung, Singlehaushalt, berufstätig),

am 08.02.2012 bekam ich die NK/BK Abrechnung für den Zeitraum: Januar bis April 2011,
die mir 177 € für die Betriebskosten (wird auf das Haus gerechnet und dies sei mein Anteil) in Rechnung stellt.

Randnotiz: Heizkosten habe ich auch nachzuzahlen (demnach habe ich in den ersten vier Monaten in dieser 50qm Wohnung laut Rechnung allein 70€ HK monatlich(!).

ZWEI FRAGEN

(a) Wieso ist der Abrechnungszeitraum so seltsam? Im Februar 2012 gibts eine Rechnung für Januar bis April des vorangegangenen Jahres? Wie war nochmal diese Regelung "mit NK-Abrechnung bis spät. 1 Jahr"?

(b) Mich interessiert jetzt erst einmal nur WARUM ich Nachzahlungen für BK leisten muss, OHNE dass ich informiert werde dass sich alles (Müll, Fußwegreinigung, Treppen, etc.) in meinem allerersten Mietmonat in der neuen Wohnung erhöht hat? MÜSSTE ICH NICHT ZUNÄCHST DARÜBER INFORMIERT WERDEN?
Anders gefragt: Also WARUM werden 30€ NK als Vorauszahlung veranschlagt, wenn diese offenbar garnicht ausreichen??
Was kann ich tun?

Danke vorab

Regenmacher 13.02.2013 18:23

AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
 
Zitat:

Was kann ich tun?
Zuerst überprüfen, ob das Datum stimmt. Denn Sie melden sich 1 Jahr später hier mit Ihrer Frage.

Grundsätzlich in solchen Fällen lässt man sich die Originalrechnungen zeigen, damit man die Abrechnung verstehen kann.

Zitat:

Wieso ist der Abrechnungszeitraum so seltsam?
Kann ich nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie lange Sie dort wohnen und was zum Abrechnungszeitraum im Mietvertrag vereinbart ist.

Zitat:

MÜSSTE ICH NICHT ZUNÄCHST DARÜBER INFORMIERT WERDEN?
Nein! Denn die Information erfolgt mit der Abrechnung der Betriebskosten.

Zitat:

Also WARUM werden 30€ NK als Vorauszahlung veranschlagt, wenn diese offenbar garnicht ausreichen??
Das ist erlaubt. Der Vermieter müsste überhaupt keine Vorauszahlung verlangen. Nur zuviel darf er nicht kassieren.

Zitat:

Was kann ich tun?
Die Abrechnung mit dem Mietvertrag einem Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Aus der Ferne ist da nichts zu machen.

Sange 13.02.2013 19:26

AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
 
Zitat:

Was kann ich tun?
Sich mal mit der rechtlichen Grundlage für die Betriebskostenabrechnung befassen.

Schauen Sie sich mal den § 556 BGB an.
Dabei sind die Absätze 3 und 4 für Ihre Fragen wichtig. :)

Recht-Einfach 14.02.2013 17:52

AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6717)
Die Abrechnung mit dem Mietvertrag einem Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Aus der Ferne ist da nichts zu machen.

Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung auch online von einem Anwalt prüfen lassen. Diesen Service bieten wir hier an: Nebenkostenabrechnung prüfen lassen vom Anwalt und Betriebskostenabrechnung prüfen online

Des Weiteren verlinke ich Ihnen einmal das Mietrecht Gesetz mit dem von Sange angesprochenen Paragraphen 556 BGB: § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten

Mietrecht Einfach

Ni_Nared 18.02.2013 15:32

AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
 
Danke an diejenigen, die mir geantwortet haben! Das war hilfreich!
...anscheinend ist dann mit der Abrechnung alles in Ordnung.

Was bleibt ist ein bitterer Beigeschmack bei Auszug aus der Wohnung..nämlich der, wie gut oder schlecht Mieter bei der NK/BK-Abrechnung wegkommen und wieviel Vermieter zum Schluss noch versteckt-getarnt aus den Geldbörsen der Mieter ziehen.

Vogel 26.02.2013 13:38

AW: Mal was grundsätzliches zu Betriebs- und Nebenkosten
 
Wer es sich leichter machen will kann auch einfach mit entsprechender BKA-Software alles durchrechnen. Hab ich mal gemacht (die Shareware ist erstmal 30 Tage umsonst), dann blickt man teils durch, wie der Vermieter auf bestimmte Zahlen kommt. Bei mir war's vorher leider auch eine Milchmädchenrechnung gewesen. :(


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