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Angie61 28.02.2013 10:13

Gebühr für Kabelfernsehen
 
Hallo,

wenn in einer Wohneiheit Kabel angeboten wird, wird diese Gebühr über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Will ich aber mein Fernsehprogramm anders empfangen, muß ich diese Kabelgebühr trotdem zahlen?

Gruß Angie

Regenmacher 28.02.2013 11:23

AW: Gebühr für Kabelfernsehen
 
Zitat:

muß ich diese Kabelgebühr trotdem zahlen?
Ja! Da diese Gebühr Teil der umlegbaren Betriebskosten ist, fällt sie an, auch wenn man das Kabelangebot nicht nutzt.

Vor einigen Jahren konnte man seinen Anschluss in der Wohnung verplomben lassen. Das dürfte heute aber nicht mehr möglich sein, aber eine Nachfrage beim Kabelanbieter sollte man riskieren.


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