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Sonny 22.02.2008 09:21

Nebenkostenabrechnung
 
Hallo,

wir haben gestern unsere Nebenkostenabrechnung bekommen, voraus eine Erhöhung von 50% ergeht.

Kann es sein, dass sich Nebenkosten um gleich 50% erhöhen?

Im Mietvertrag ist unter BK Sach- und Haftpflichtversicherungen vermerkt.
Darf der Vermieter seine Rechtschutzversicherung auf die NK-Abrechnung setzen?

Allgemeine Stromkosten: Der Vermieter (wohnt im selben Haus) benutzt einen Trockner im Keller. Wir dagegen benutzen nur das Licht um Wäsche im Keller auf zu hängen.
Müssen wir den Verbrauch des Trockners hin nehmen?
Seperate Zähler dafür gibt es nicht.

Weiter ist eine Rechnung vom Kaminfeger von Februar 07 auf geführt. Wir sind aber erst im April 07 eingezogen. Darf er diese aufführen?

Ich hoffe das mir jemand etwas dazu sagen kann.

LG
Sonny

Recht-Einfach 25.02.2008 11:33

Hallo Sonny.

Eine Erhöhung der Nebenkosten in diesem Ausmaß ist natürlich zu hinterfragen.

Zu den umlegbaren Versicherungen:
Umlegbar sind Brandversicherung, Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung.
Sollte der Vermieter zusätzlich Prämien für Mietausfälle zahlen, so sind diese herauszurechnen.
Die Rechtschutzversicherung des Vermieters ist nicht auf den Mieter umlegbar.

Zum Stromverbrauch:
Also wenn keine separaten Zähler existieren, dann muss der Stromverbrauch ja anteilig innerhalb der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt werden (z.B. pro Kopf).
Hierbei werden natürlich sämtliche angefallenen Stromkosten aufgeteilt, welche auch den Trockner mit einbeziehen. Somit wird es schwer, da eine separate Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Beim Schornsteinfeger sehe ich das so:
Wenn der Winter kommt, dann sollte die Wohnung ja beheizbar sein. Und beim Schornsteinfeger handelt es sich um laufende Kosten, die in der Regel jährlich anfallen und nicht auf einen Zeitpunkt festzunagelns sind. Somit würde ich die Schornsteinfegerrechnung hinnehmen.


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