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Soul 08.03.2013 22:23

Nicht modulierende Heizanlage - Heizkosten bei Leerstand
 
Hallo,

ich habe lange gesucht, konnte aber nichts passendes finden. Ich hoffe, ihr könnt helfen.

Im Jahr 2008 haben wir uns eine neue Wohnung gesucht. Laut Mietvertrag sollten die Heizkostenvorauszahlungen bei einer ca. 60 m² großen Wohnung 70 Euro/ Monat betragen. Wie Ihr Euch sicher schon denken könnt, gabs eine dicke Nachzahlungsaufforderung von über 600 Euro. Im Glauben einfach sparsamer sein zu müssen, haben wir diese zähneknirschend bezahlt.

Seither haben wir die Vorauszahlungen selber erhöht und zahlen ca 50% mehr als ursprünglich, bei immer weiter sinkenden Verbräuchen und damit verbundenen Lebensstandard. Trotzdem gab es 2011 wieder eine fette Nachzahlung, obwohl es der niedrigste Verbrauchsstand überhaupt war. Rechnerisch waren die Abrechnungen korrekt und trotzdem gab es eine Unstiommigkeit, die wir uns nicht erklären konnten:

In allen Jahren seit 2008, waren die Verbrauchseinheiten bei 5 Parteien für das gesamte Haus ca. 40.000-46.000 (und der Gasverbrauch ebenfalls annähernd konstant), 2011 aber nur bei 23.000. Unsere Vermutung war, dass die anderen Wohnungen nicht abgelesen wurden, aber das konnten wir nach Anforderung der Ableseprotokolle ausschließen. Schlussendlich haben wir herausgefunden, dass es 3 Wohnungen gab, die in der Zeit fast gar nicht beheizt wurden. Die Heizungsanlage ist aber nicht modulierend, sie unterscheidet nicht, ob eine Heizung heizt oder 20 Heizungen.
Schlussendlich wurden also die annähernd fixen Heizkosten von 4000 Euro/Jahr zu 30% auf alle Parteien umgelegt und die anderen 70% fast gänzlich auf 2 der 5 Parteien verteilt.

Somit hat es uns und unsere Nachbarin mal wieder hart getroffen, obwohl wir uns so zusammengerissen haben und zumindest bei uns im Schnitt nur eine Temperatur von 19°C ist (Heizungsstellung zwischen 2-2.5). Wir können uns noch so sehr einschränken, so lange die Heizungsanlage bei der kleinsten Anforderung mit 32.5 kW/h heizt, obwohl nicht mal die Hälfte davon benötigt wird, fallen die genannten Kosten an.

Nun sind wir der Nachzahlungsaufforderung von 2011 nicht nachgekommen und haben den Mieterschutzbund eingeschaltet. Jegliche Schreiben werden abgeschmettert und der Vermieter hat erstmals einen Anwalt eingeschaltet. Die Nachzahlung von 355 Euro + 85 Euro Anwaltskosten und es wird mehr angedroht. Lohnt es überhaupt einen Anwalt einzuschalten, oder ist ein Erfolg kaum zu erwarten? Die Wohnung ist jetzt zum 1. Juni gekündigt, schon alleine wegen der Art und Weise, wie mit uns umgegangen wurde. Mein Rechtsempfinden sagt "Warum für etwas zahlen, was man nicht in Anspruch genommen hat" und "mehr zahlen trotz weniger Verbrauch und geringeren Lebenskomfort, kann doch nicht rechtens sein"... was denkt ihr, wie sollen wir uns verhalten?

LG Soul

Regenmacher 09.03.2013 08:22

AW: Nicht modulierende Heizanlage - Heizkosten bei Leerstand
 
Zitat:

Nun sind wir der Nachzahlungsaufforderung von 2011 nicht nachgekommen und haben den Mieterschutzbund eingeschaltet.
Warum lassen Sie den Mieterschutzbund nicht weiter arbeiten? Die haben die Zahlen und nur anhand derer kann geprüft werden, was in Ihrem Fall falsch gelaufen ist.

In einem Forum für Mietrecht sollten Sie auch bitte nur solche Fragen einstellen, die unmittelbar zum Thema passen. Ob und wie weit eine Heizung dem Stand der Technik entspricht, sagt Ihnen der zuständige Schornsteinfeger oder ein Experte der Verbraucherzentralen:

Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage

Soul 09.03.2013 10:15

AW: Nicht modulierende Heizanlage - Heizkosten bei Leerstand
 
Vielen Dank für die Antwort...

Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6881)
Warum lassen Sie den Mieterschutzbund nicht weiter arbeiten? Die haben die Zahlen und nur anhand derer kann geprüft werden, was in Ihrem Fall falsch gelaufen ist.

Wie oben geschrieben, wissen wir was falsch gelaufen ist. Die Heizanlage arbeitet IMMER mit 32,5KW auch wenn nur ein Bruchteil davon benötigt wird, also egal wie sparsam wir sind, die Kosten können nicht geringer werden! Der Mieterschutzbund fragt uns, wie wir weiter verfahren wollen. Sie sagen sie hätten zu wenig Erfahrung in diesem Bereich... tut mir leid, aber das ist alles andere als vertrauenserweckend...

Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 6881)
In einem Forum für Mietrecht sollten Sie auch bitte nur solche Fragen einstellen, die unmittelbar zum Thema passen. Ob und wie weit eine Heizung dem Stand der Technik entspricht, sagt Ihnen der zuständige Schornsteinfeger oder ein Experte der Verbraucherzentralen:

Die Heizung arbeitet in Ihrem Leistungsbereich effizient, aber eben nicht darunter. Die Erläuterungen dazu, sollten darstellen, worum es insgesamt bei dieser Sache geht. Meine Frage zum Thema Mietrecht ist wie oben geschrieben: Müssen wir die Heizkostennachforderung bezahlen, auch wenn wir wissen, dass wir die Kosten nicht erzeugt haben?!?

Soul

Regenmacher 09.03.2013 15:38

AW: Nicht modulierende Heizanlage - Heizkosten bei Leerstand
 
Zitat:

Müssen wir die Heizkostennachforderung bezahlen, auch wenn wir wissen, dass wir die Kosten nicht erzeugt haben?!?
Ja, denn die Heizkostenverordnung geht davon aus, dass der Wärmeverbrauch individuell erfasst und abgerechnet wird. Und das passiert ja in Ihrem Fall.

Und jetzt klinke ich mich hier aus. Wenn schon der Mieterverein keine weitere Beratung mehr leistet ist ein Forum nicht in der Lage, hier weiter zu machen.

Beauftragen Sie einen Anwalt für Mietrecht. Der wird den Vermieter auf Einbau einer modulierenden Heizung verklagen.


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