Heizkostenabrechnung nach Auszug
Hallo,
wir sind zum 31.01.2013 aus der Wohnung ausgezogen und auf unserer Betriebskostenabrechnung steht noch eine Tankfüllung zum 04.02.2013, die komplett auf alle Mietparteien (3) angerechnet wurde, obwohl wir schon ausgezogen sind. Ist das richtig ? Der Wärmemengenzähler ist bei Schlüsselübergabe abgelesen worden. |
AW: Heizkostenabrechnung nach Auszug
Wie ist denn der Abrechnungszeitraum für die Heizkosten geregelt, oder anders gefragt, von wann bis wann wurden in der Vergangenheit die Nebenkosten abgerechnet?
Was mich wundert, ist der sehr kurze Zeitraum zwischen Auszug und Abrechnung der Heizkosten. |
AW: Heizkostenabrechnung nach Auszug
Zitat:
Wir haben immer vom 1.1. - 31.12. abgerechnet bekommen, nur dieses Mal habt der Vermieter den Januar gleich mit dazu gerechnet, weil wir ja ausgezogen sind. |
AW: Heizkostenabrechnung nach Auszug
Zitat:
Und grundsätzlich kann der Vermieter doch nur die Kosten umlegen, die auch in Ihren Mietzeitraum fallen. Wenn bisher immer vom 01.01. bis 31.12. abgerechnet wurde, dann gilt dies auch für das Jahr des Auszuges. Der Vermieter hat eine Abrechnung für das Jahr 2012 zu erstellen und eine weitere komplette Abrechnung für das Jahr 2013 - die für Sie also nur den Monat Januar 2013 beinhaltet. Der Gesetzgeber schreibt hier, § 556 Abs.3 BGB, vor, dass ein Abrechnungszeitraum nur 12 Monate umfassen darf. |
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