Müssen Warmwasserkosten pro Person aufgeteilt werden?
Hallo Zusammen,
ich habe nur eine kurze Frage. Ich wohne alleine in einem Zwei-Familien-Haus. Meine Vermieter (zwei Personen) wohnen unten und ich halt oben. Wir heizen die Wohnungen mit Öl. Es gibt keine Mengenzähler oder ähnliches, soßdas immer der (nach)getankte Betrag als Grundlage für die Berechnung genommen wurde. Der Gesammtverbrauch an Kaltwasser wird auf uns 3 Personen verteilt, was völlig okay ist. Die Gesammtkosten an ÖL werden durch zwei geteilt, da wir zwei identische Wohnungen haben. Hier nun meine Frage: Da meine Vermieter zu zweit sind, verbrauchen sie auch wesentlich mehr warmwasser als ich allein. Ich zahle aber trotzdem für die Heizkosten quasi mit, da die Gesammtheizkosten ja nur durch 2 geteilt werden. Ist das gerechtfertigt? In meiner Abrechnung steht auch nichts von einem Warmwasseranteil (lt. §9 HKVO) oder ähnliches. Vielleicht habt ihr ja eine Ahnung :-) Danke. |
AW: Müssen Warmwasserkosten pro Person aufgeteilt werden?
Bitte lesen Sie den § 2 der Heizkostenverordnung. Dort ist nachzulesen, dass in Ihrem Fall diese Verordnung nicht gilt.
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