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moppel292 23.06.2009 20:29

Reperatur an der Heizung auf Mieter umlegbar?
 
An dem Öl- Brenner mußte eine Reperatur durchgeführt werden.
Darf der Vermieter den Betrag auf die Jahres Nebenkosten umgelegen ?

Recht-Einfach 25.06.2009 16:31

AW: Reperatur an der Heizung auf Mieter umlegbar?
 
Hallo Moppel,

wenn es sich dabei um eine Zentralheizung handelt, dann ist die Reparatur der Heizung auf die Mieter innerhalb der Betriebskosten und Nebenkosten umlegbar. Dies ist ebenso bei Wartungs- und Instandssetzungsarbeiten von Thermen, die in jeweiligen Wohnungen installiert sind möglich.

Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


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