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sonichVermieter 10.05.2013 22:06

Ab wann fallen Kellerräume unter Heizkosten?
 
Hallo, nach Erhalt der Betrieskostenabrechnung für 2012 und der Belegeinsicht kommt uns doch der ein oder andere Punkt ein wenig komisch vor. Hauptsächlich was den Punkt der Heizkosten betrifft.

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt lediglich über die Quadratmeter und nicht über den Verbrauch.

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, welches voll unterkellert ist und der Keller nur durch die Vermieterin genutzt werden kann. Da dieser sonst verschlossen ist. Der Keller ist mind. teils möbliert und hat ca. 60qm. Eine Heizung befindet sich auch dort.

FRAGEN:

1. Ab wann muss dieser in der Betriebskostenabrechnung bei den Heizkosten berücksichtig werden?

2. Muss der Keller ggf. bei den kompletten Betriebskosten berücksichtig werden?

Regenmacher 11.05.2013 09:24

AW: Ab wann fallen Kellerräume unter Heizkosten?
 
Zitat:

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt lediglich über die Quadratmeter und nicht über den Verbrauch.
Diese Berechnung ist laut Heizkostenverordnung bei Ihrem Wohntyp (2 Familienhaus, eine Wohnung vom Vermieter bewohnt) erlaubt.

Zitat:

Eine Heizung befindet sich auch dort.
Dann muss dieser Raum/diese Räume bei den Heizkosten mitgerechnet werden.

Zitat:

2. Muss der Keller ggf. bei den kompletten Betriebskosten berücksichtig werden?
Das dürfte von der Nutzung dieser Räume abhängen. Ein Indiz dürfte sein, wenn diese Fläche bei der Berechnung der Grundsteuer auftaucht, dann ist anzunehmen, dass dort Wohn- und nicht Kellerräume vorhanden sind.

sonichVermieter 11.05.2013 14:32

AW: Ab wann fallen Kellerräume unter Heizkosten?
 
Das dürfte von der Nutzung dieser Räume abhängen. Ein Indiz dürfte sein, wenn diese Fläche bei der Berechnung der Grundsteuer auftaucht, dann ist anzunehmen, dass dort Wohn- und nicht Kellerräume vorhanden sind.

****in dem Grundsteuerjahresbescheid tauchen nur Flurstück 75 sowie 76 auf was ja die Gründstücksteilung/zusammenschluss in qm angibt und abrechnet. Hier tauchen keinerlei Angaben zum qm-Umfang weder des Kellers noch der Gesammtfläche des Hauses auf.
Daher suchen wir eine andere Möglichkeit der Vermieterin Ihren teilmöblierten Keller zur Das dürfte von der Nutzung dieser Räume abhängen. Ein Indiz dürfte sein, wenn diese Fläche bei der Berechnung der Grundsteuer auftaucht, dann ist anzunehmen, dass dort Wohn- und nicht Kellerräume vorhanden sind Mitberechnung anzuhängen.


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