Legionellenprüfung
... sind die Kosten für die Legionellenprüfung und die vorausgegangene technische Umrüstung dafür voll auf die Nebenkosten umlagefähig? :confused:
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AW: Legionellenprüfung
Ersteres JA, beim zweiten Teil dürfte es sich um eine Instandhaltung handeln. Und das ist einzig Sache des Vermieters. Nur wiederkehrende Wartungen oder Prüfungen sind umlagefähig. Reparaturen, bzw. Instandhaltungen sind es nicht.
Siehe auch Betriebskostenverordnung: Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskosten-Abrechnung | Nebenkosten berechnen | meineimmobilie.de |
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