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Boiohaemum 04.06.2013 10:27

Stromkosten Nachzahlung
 
Die Hauptmieter einer Wohnung vemieten diese als Wg unter. Die Hauptmieter selbst wohnen nicht in der Wohnung. Im Untermietvertrag wird der Strom unter zusätzlichen Nebenkosten aufgeführt.
Beim Auszug der Wg-Bewohner nach 2 Jahren bemerken die Hauptmieter, dass die Stromkosten über die ganzen Jahre noch von ihnen selbst und nicht von den Untermietern gezahlt wurden. Der alte Vetrag mit dem Stromanbieter lief also normal weiter und der Betrag ging vom Konto der Hauptmieter ab.
Nach dem Auszug fordern Hauptmieter von den Untermietern die angefallenen Stromkosten zurück. Sind die Untermieter verpflichtet die Kosten nachträglich zu zahlen?

Regenmacher 04.06.2013 13:37

AW: Stromkosten Nachzahlung
 
Zitat:

Im Untermietvertrag wird der Strom unter zusätzlichen Nebenkosten aufgeführt.
Wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist muss sich der Untermieter an diese Vereinbarung halten.

Boiohaemum 04.06.2013 15:23

AW: Stromkosten Nachzahlung
 
da die zusätzlichen Kosten beim Einzug jedoch nicht erwähnt wurden ist fraglich, ob die Mieter bei dem höheren Preis eingezogen wären.

zudem wurde den Untermietern auch die Möglichkeit genommen sich für einen, für sie geeigneten, Stromanbieter zu entscheiden

Regenmacher 04.06.2013 16:56

AW: Stromkosten Nachzahlung
 
Zitat:

da die zusätzlichen Kosten beim Einzug jedoch nicht erwähnt wurden ist fraglich,
Diese Ausrede würde ich nicht zulassen. Kosten für Strom entsteht durch Verbrauch und der ist erst am Ende der vereinbarten Mietzeit ersichtlich.

Zitat:

auch die Möglichkeit genommen sich für einen, für sie geeigneten, Stromanbieter zu entscheiden
Dazu hätte aber die Erlaubnis des Hauptmieters gehört. So einfach kann ein Untermieter nicht bestehende Verträge kündigen.


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