Stromkosten Nachzahlung
Die Hauptmieter einer Wohnung vemieten diese als Wg unter. Die Hauptmieter selbst wohnen nicht in der Wohnung. Im Untermietvertrag wird der Strom unter zusätzlichen Nebenkosten aufgeführt.
Beim Auszug der Wg-Bewohner nach 2 Jahren bemerken die Hauptmieter, dass die Stromkosten über die ganzen Jahre noch von ihnen selbst und nicht von den Untermietern gezahlt wurden. Der alte Vetrag mit dem Stromanbieter lief also normal weiter und der Betrag ging vom Konto der Hauptmieter ab. Nach dem Auszug fordern Hauptmieter von den Untermietern die angefallenen Stromkosten zurück. Sind die Untermieter verpflichtet die Kosten nachträglich zu zahlen? |
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da die zusätzlichen Kosten beim Einzug jedoch nicht erwähnt wurden ist fraglich, ob die Mieter bei dem höheren Preis eingezogen wären.
zudem wurde den Untermietern auch die Möglichkeit genommen sich für einen, für sie geeigneten, Stromanbieter zu entscheiden |
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