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anke16 12.06.2013 20:19

Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen
 
hallo,
ich habe per einschreiben fristgerecht widerspruch gegen meine betriebskostenabrechnung erhoben. seit nunmehr 6 monaten habe ich nichts vom vermieter gehört, nicht mal ein schreiben das der widerspruch eingegangen und bearbeitet wird. wie lange kann sich der vermieter mit der bearbeitung zeit nehmen?
danke

Regenmacher 13.06.2013 08:06

AW: Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen
 
Zitat:

ich habe per einschreiben fristgerecht widerspruch gegen meine betriebskostenabrechnung erhoben.
Mit welchen Worten haben Sie das gemacht? Einfach nur Widerspruch einlegen hilft nämlich nicht.

Ohne genaue Angabe der Gründe, bzw. nach Einsicht der Rechnungen für diese Abrechnungen, haben Sie wirklich schlechte Karten.

anke16 13.06.2013 19:07

AW: Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen
 
ich habe den widerspruch detailliert begründet...jeder posten, der zu beanstanden war wurde aufgeschlüsselt. auch um akteneinsicht wurde gebeten.
aber wie gesagt....seit 6 monaten funkstille.

Regenmacher 13.06.2013 19:10

AW: Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen
 
Dann kann Ihnen nur der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht zu Ihrem Recht verhelfen.

Recht-Einfach 14.06.2013 00:02

AW: Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen
 
Wir bieten über unser Rechtsportal diverse Möglichkeiten den Sachverhalt prüfen zu lassen!

Option 1 wäre die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung durch einen Anwalt:
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen vom Anwalt und Betriebskostenabrechnung prüfen online

Meines Verständnisses nach haben Sie jedoch bereits selber die Sachverhalte geprüft und wollen Ihre Erkenntnisse gegenüber dem Vermieter durchsetzen! Hierzu würde ich dann unere Online Rechtsberatung für Mietrecht empfehlen wollen. Fordern Sie einfach unter dem folgenden kostenlos ein Angebot an und entscheiden Sie dann, ob Sie dieses annehmen oder ablehnen:
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Viel Erfolg, Mietrecht Einfach


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