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eintopf 17.06.2013 13:37

Entrümplung Keller. Wer trägt Kosten?
 
Moin moin,
bei mir gibt es im Moment einen Aushang, in dem steht, dass in verschiedenen Kellerräumen Gegenstände wie z.b. Eimer, Bretter, Kanister etc. stehen. Diese sollen bis zu einem bestimmten Tag von dem Eigentümer entsorgt werden. Dabei handelt es sich um Räume, die nicht als Lagerplatz ausgewiesen sind.
Falls dies nicht passiert, werden die Gegenstände im Auftrag der Hausverwaltung entsorgt und die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt.
Dieser Zettel ist bei mehreren Häusern zu finden (Wohnsiedlung ). Auf dem Zettel der bei uns aushängt, steht jedoch nicht die Nummer meines Hauses drauf, sondern die des Nachbarblocks. Die Häuser sind jeweils durch die Keller miteinander verbunden.
Ist es denn rechtens, dass die Kosten für die Entsorgung von Müll auf die Mieter abgewälzt werden, auch wenn diese dafür nichts können?
Können ggf. auch Kosten aus Nachbarblöcken auf mich abfallen?
Gruß
Ein Topf

Regenmacher 17.06.2013 14:14

AW: Entrümplung Keller. Wer trägt Kosten?
 
Deutscher Mieterbund e.V.: betriebskosten Sperrmüll

Betriebskosten: Auch Sperrmüllkosten sind umlegbar

Wohnen: Mieter müssen Abfuhr von fremdem Sperrmüll zahlen - Mieten - FOCUS Online - Nachrichten

Damit dürfte die Frage wohl beantwortet sein.


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