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Kira7 15.07.2009 16:25

Vermieter behält Guthaben aus Nebenkostenabrechnung ein
 
Hallo, ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Unsere Vermieterin behielt unser Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung 2008 einfach ein. Sie begründete dies mit einer Zurückbehaltungsrechtklausel, da sie uns 2 mal bat, den Garten zu mähen und die Gartenabfälle zu entsorgen. Selbstverständlich wollten wir dem nachkommen, aber mein Lebenspartner ist ständig auf Montage und wenn er am Wochenende mal zu Hause war, regnete es fürchterlich und es war keine Gartenarbeit möglich.
Wir entschuldigten uns schriftlich dafür und gaben uns selber eine Frist zum 31.07.09, dieses in Ordnung zu bringen. Erst wenn wir der Frist nicht nachkommen, dürfe sie einen Gärtner holen und uns dies in Rechnung stellen, aber nicht einfach unser Geld einbehalten.
Mit dem Hinweis, dass sie kein Recht habe, das Geld von Mietern einfach einzubehalten, baten wir um Überweisung innerhalb 3 Tagen. Dies geschah nicht und somit zogen wir den Betrag von der Miete ab (immerhin über 600,- €). Wir haben nun für dieses Wochenende einen Containerdienst bestellt und werden den Garten in Ordnung bringen. Wir wollten zudem das Nutzungsrecht für den Garten und der Terasse zum 01.08.09 abgeben, da wir diesen eh nicht nutzen und nur pflegen können. Nun bekam ich heute einen Brief von unserer Vermieterin, dass es nicht in Ordnung war, das Guthaben von der Miete einzubehalten und fordert den Betrag zum 20.07.09 ein. Zudem dürften wir den Garten nicht einfach so abgeben, da dieser mit im Mietvertrag steht.

Wie sollen wir uns verhalten? Und wer ist nun im Recht?

Liebe Grüße aus Schwanewede

Recht-Einfach 15.07.2009 22:04

AW: Vermieter behält Guthaben aus Nebenkostenabrechnung ein
 
Hallo Kira,
der Sachverhalt ist natürlich etwas verzwickt.

Aber generell hat der Vermieter nicht das Recht das Guthaben einzubehalten, es sei denn, es wird mit Mietschulden oder anderen rechtmäßigen Kosten verrechnet.

In Eurem Fall sind dem Vermieter ja noch keine Kosten entstanden, da ein Gärtner scheinbar nicht beauftragt wurde, um Euer "Versäumnis" aufzuarbeiten.
Wo keine Kosten, da kein Zurückbehaltungsrecht und das Guthaben ist auszuzahlen.
Nun solltet Ihr natürlich schnellstmöglich den Garten in Ordnung bringen, wie Ihr es ja auch scheinbar vorhabt, nicht dass Euch der Vermieter noch zuvorkommt und tatsächlich eine Fremdfirma auf Eure Kosten beauftragt.

Wenn der Garten sich dann in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, gibt es meiner Meinung nach auch keine Grundlage für den Vermieter 600 Euro zurückzufordern. Und wenn Ihr das dieses Wochenende macht, dann ist der Streitgegenstand bis zum 20.07. auch aus der Welt geschafft.

Zum Nutzungsrecht des Garten und der Terasse:
Terasse und Garten sind im Mietvertrag dem Mieter zugeschrieben und auch die Pflege der Objekte scheint bei Euch im Mietvertrag geregelt zu sein. So sehe ich nicht die Möglichkeit einer einfachen "Abgabe" an den Vermieter. Da geht das Vertragsrecht leider vor.

Ggf. wäre es mit einer beidseitigen Einigung zu erzielen, welche Möglichkeit ich nach Schilderung der Sachlage jedoch vermutlich ausschließen kann.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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