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Ganymed 21.08.2013 21:11

Habe ich eine Chance freiwillig gezahlte Vorauszahlung zurückzubekommen?
 
Hallo

Folgender Sachverhalt:


Für das Jahr 2009 bekam ich eine ziemlich Hohe Betriebskostenabrechnung, daraufhin beschloss auf die monatliche Miete 20 € extra draufzulegen und das an den Vermieter zu überweisen.

2010 und 2011 hat das gut funktioniert und der Vermieter hat mir die 240 überwiesene Euros im neuen Jahr anerkannt.

Am 5. 1. 2012 bekam ich als E Mail die Aufforderung seitens des Vermieters ich soll keine Verrechnungen mehr vornehmen, die nicht mit Ihm abgesprochen sind. Trotz dieser Aufforderung überwies ich im Jahr 2012 monatlich 20 Euro mehr.



Ich würde gerne die im Jahr 2012 eingezahlten 240 Euro wiederhaben. Der Vermieter weigert sich !!!!
Heute bekam ich folgende E Mail:

Sehr geehrter Herr ..
ich denke, Sie haben uns viel Zeit mit Ihren eigenmächtigen abweichenden Zahlungen beschäftigt.
Ich mache hiermit geltend, dass die Berechnung abweichender Salden wegen vertragswidriger Zahlungen des Mieters kostenpflichtig ist.
Der Kostensatz betragt 40,00 €/h und berücksichtigt alle bisher durchgeführten Nachberechnungen.
Ich biete Ihnen an, sich zuvor gütlich zu verständigen, bevor ich eine Rechnung lege.
Mit freundlichen Grüßen

Meine Frage lautet Habe Ich irgendwelche Chancen das Geld zurückzubekommen oder soll ich mich lieber doch "gütlich verständigen" um weitere Kosten zu sparen ??? Bei den durchgeführten Nachberechnungen soll es sich angeblich um 10 Arbeitsstunden handeln..


Daaanke schon mal ...

anitari 22.08.2013 08:42

AW: Habe ich eine Chance freiwillig gezahlte Vorauszahlung zurückzubekommen ????
 
Zitat:

Zitat von Ganymed (Beitrag 7900)

Heute bekam ich folgende E Mail:

Sehr geehrter Herr ..
ich denke, Sie haben uns viel Zeit mit Ihren eigenmächtigen abweichenden Zahlungen beschäftigt.
Ich mache hiermit geltend, dass die Berechnung abweichender Salden wegen vertragswidriger Zahlungen des Mieters kostenpflichtig ist.
Der Kostensatz betragt 40,00 €/h und berücksichtigt alle bisher durchgeführten Nachberechnungen.
Ich biete Ihnen an, sich zuvor gütlich zu verständigen, bevor ich eine Rechnung lege.
Mit freundlichen Grüßen

Ich würde den VM bitten/auffordern die Rechtsgrundlagen für seine Forderung und das Verbot/die Vertragswidrigkeit Betriebskostenvorauszahlungen anpassen zu dürfen zu belegen.

Letzteres darf jede Vertragspartei, also auch der Mieter, gemäß BGB § 560 Abs. 4

Zitat:

Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.


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