Baumschnitt
Darf der vermieter einen baum rapider kurzen und die kosten für mulde und schnitt auf die mieter umlegen ,auch wenn das nicht spezifisch im mietvertrag geregelt ist.
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AW: Baumschnitt
Hallo,
laut Betriebskostenverordnung § 2 ist das in Ordnung: § 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten - Betriebskostenverordnung- Mietrecht Siehe Punkt 10: die Kosten der Gartenpflege Mietrecht Einfach |
AW: Baumschnitt
wenn die Heizung ständig kaputt geht. Auf jeden Fall würde ich dann auch im Winter auf Mietminderung bestehen.
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