Nebenkosten kürzen bei pauschaler Abrechnung?
Ich habe da mal eine Frage bzg Miet/Nebenkosten.
2 Parteienhaus, gleich große Wohnflächen. Leider wie bei alten Häusern üblich ... 1 gemeinsamer ( Kaltwasser ) Wasserkreislauf 1 gemeinsamer Heizungskreislauf Bis jetzt wurde Wasser durch die Personenzahl geteilt Heizkosten durch 2 Parteien. Nun kommt die eine Partei auf die Idee ... nicht mehr ihre 50% Heizkosten zu zahlen, weil man ja niemals soviel benötigen würde ... Kann der Eigentümer sich auf die seit 20 jahren bewährte und mündlich vereinbarte Praxis mit der anderen Partei berufen ? Bin da gerade etwas ratlos ... |
AW: Nebenkosten kürzen bei pauschaler Abrechnung?
Zitat:
Dazu muss dieser Verbrauch durch Messgeräte an den Heizkörpern ermittelt werden. Mehr dazu finden Sie in oben genannter Verordnung. |
AW: Nebenkosten kürzen bei pauschaler Abrechnung?
Der Eigentümer wohnt mit im Haus, bewohnt also selbst 1 Partei
Zitat:
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AW: Nebenkosten kürzen bei pauschaler Abrechnung?
In Ihrem Eingangsbeitrag liest sich das aber anders. Partei ist im Sprachgebrauch des Mietrechts der Mieter, die andere Seite schlicht und einfach Vermieter.
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