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wasser72 22.06.2014 22:40

Wasseruhr zählt Wasser vom Nachbar mit
 
Folgender Fall:
Wasseruhren waren falsch eingebaut. Wasser lief zuerst durch meine Wasseruhr, dann durch die Wasseruhr der Nachbarin. Somit habe ich jahrelang den Wasserverbrauch der Nachbarin auch gezahlt.
Dies wurde letztes Jahr durch das Kappen von Leitungen und richtiger Verlegung behoben.
Rechnerisch wäre mein tatsächlicher Wasserverbrauch für 2013 zu ermitteln. Der Vermieter meint, dass dies inkorrekt wäre und der Gesetzgeber in so einem Fall einen Abzug einer Kostenpauschale von 15% vorsieht. Der tatsächliche Abzug wäre jedoch um die 50%.
Stimmt das?

Regenmacher 23.06.2014 08:23

AW: Wasseruhr zählt Wasser vom Nachbar mit
 
Zitat:

dass dies inkorrekt wäre und der Gesetzgeber in so einem Fall einen Abzug einer Kostenpauschale von 15% vorsieht.
Diese Aussage ist total falsch. Die 15% kommen bei der Berechnung von Heizkosten zur Anwendung, wenn z.B. defekte Messgeräte verwendet werden. In Ihrem Fall ist aber die fehlerhafte Berechnung mit ein wenig Mathematik zu berichtigen.

Sollte der Vermieter nicht zur richtigen Berechnung bereit sein, dann sollten Sie die Wasserrechnung eigenhändig berichtigen.


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