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baerenherz 24.08.2009 14:51

Reparatur Einbauküche in der Nebenkostenabrechnung
 
hallo, ich habe folgende frage:

bei meinem einzug war der kühlschrank der einbauküche defekt. unser vermieter ließ einen neuen einbauen. die handwerker taten sich schwer damit, die abdeckung der kühlschranktür anzubauen, es war mittlerweile auch schon abends. sie meinten sie müssten nochmal wiederkommen und eine zurechtgeschnittene abdeckung mitbringen. ich sagte, dass die tür erstmal so bleiben kann und ich den unverkleideten kühlschrank solang als magnettafel nutzen würde. die verkleidung bewahrte ich solang im trockenen keller auf. ein gutes jahr später zog ich dann schon wieder aus. bei der wohnungsabnahme sagte der vermieter schon, dass die anbringung der kühlschrankverkleidung jetzt auf meine kosten gehen würde. jetzt habe ich eine nebenkostenabrechnunng erhalten, in denen über 90 euro für eine tischlerei auftauchen, die diese verkleidung angebracht hat.
normalerweise hätte ich zu anfang ja nichts dazuzahlen brauchen, weil die einbauküche ja eigentum des vermieters ist. hat der vermieter jetzt das recht die kosten dafür zu verlangen, nur weil der zeitpunkt verschoben wurde? dadurch ist die küche ja nicht zu meinem eigentum geworden und die handwerker hätten auch damals in jedem fall nochmal anrücken müssen. tatsächlich haben sich keine anderen kosten für den vermieter ergeben nur der zeitpunkt war später. es ist dadurch auch kein mietausfall entstanden.

Recht-Einfach 24.08.2009 18:26

AW: Reparatur Einbauküche in der Nebenkostenabrechnung
 
Hallo Bärenherz,

eigentlich bist du im Recht. Die Einbauküche ist Bestand des Mietvertrags und somit ist der Vermieter auch für die Instandsetzung verantwortlich.

Dennoch gibt es Ausnahmeregelungen zu Kleinreparaturen, wobei Reparaturen bis 100 EUR auf den Mieter umgelegt werden können. Viele Gerichte sprechen auch von 75 EUR für Kleinreparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen.

Hier hilft dir hoffentlich der Blick in den Mietvertrag weiter.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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