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Sanne 12.11.2014 10:24

Defeter Kühlschrank kurz nach Einzug
 
Hallo,

ich hätte eine Frage:

Kurz nach meinem Einzug bemerkte ich, dass der Kühlschrank der mit vermieteten Einbauküche nicht richtig kühlt.
Daraufhin habe ich meinen eigenen freistehenden Kühlschrank benutzt.

Nun ziehe ich aus und habe natürlich gesagt, dass der Kühlschrank von Anfang an nicht richtig gekühlt hat, und ich darum meinen eigenen benutzt habe.

Im Mietvertrag steht, dass die Küche dem Mieter zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Evtl. anfallende Reparaturen-/Instandhaltungskosten sind vom Mieter zu tragen.

Muss ich jetzt den Einbaukühlschrank reparieren lassen oder ersetzen?

Schöne Grüße
Sanne

Regenmacher 12.11.2014 13:34

AW: defeter Kühlschrank kurz nach Einzug
 
Sie hätten laut der geschlossenen Vereinbarung die Reparatur in Auftrag geben müssen. Da Sie das nicht gemacht haben, hätten Sie aber den Vermieter schriftlich darüber informieren müssen.

Da Sie aber beides nicht gemacht haben, schulden Sie dem Vermieter einen funktionierenden Kühlschrank.


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