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Burtzel 07.02.2015 23:35

Nebenkosten Guthaben
 
Hallo,

Ein Jahr nach unserem Auszug bekamen wir Anfang November 2014 unsere Nebenkostenabrechnung zugesandt.
Im Brief war ein Guthaben vermerkt und wir sollten, falls eine Nachzahlung fällig wäre, diese innerhalb 30 Tagen begleichen.
Ich telefonierte mit der Immobilienfirma und fragte wann wir unser Geld bekommen könnten da wir keine Nachzahlung hätten.
Diese verwieß mich auf einen Monat Einspruchsfrist und beendete das Gespräch.
Innerhalb des Monats wechselte nun die Immobilienfirma und diese sagte nun das müsse neu geprüft werden, man würde der anderen Firma nicht Vertrauen, war vom Vermieter zu erfahren. Jedoch haben wir nie eine schriftliche Mitteilung bekommen das es sich verzögert.

Frage:
1. ist es Rechtens vom Vermieter eine neue Nebenkosteabrechnung zu verlangen wenn er glaubt das vielleicht Fehler in der Berechnng sind oder gilt § 286 III 1 BGB wo geregelt ist das der Vermieter spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung beim Mieter in Verzug kommt, wenn er das Guthaben nicht überweist.

1.1 Wie lang darf die Neuberechnung dauern?

2. kann man für diese Verzögerung Schadenersatz fordern zb in form von Zinsen zb wird der Vermieter zur Zahlung verurteilt, muss er das Erstattungsguthaben nebst Verzugszinsen (5 % über dem Basiszinssatz) entrichten.

MFG Burtzel


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