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Omaopa 17.07.2016 18:43

Hausordnung nachträglich erstellen
 
Kann man im nachhinnein eine Hausordnung bei den Mietern geltend machen. Im Mietvertrag wird zwar auf eine Hausordnung hingewiesen, aber es gibt keine. Der Eigentümer hat bisher den Garten gepflegt, Schnee geräumt und die Mülltonne rausgestellt. Nun ist er 88 Jahre alt und kann das nicht mehr leisten. Können durch eine nun erstellte Hausordnung die Aufgaben auf die Mieter verteilt oder wieter gegeben werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann er für diese Aufgaben Firmen beauftragen und die Kosten über die Nebenkosten abrechnen.

Regenmacher 17.07.2016 19:24

AW: Hausordnung nachträglich erstellen
 
Wenn in den Mietverträgen eine Zahlung von Betriebskosten nach § 2 Betriebskostenverordnung vereinbart ist, dann können die anfallenden Arbeiten an Dienstleister vergeben werden. Die Kosten sind dann umlegbar. Oder einer der Mieter, jung und gesund, übernimmt diesen Part als haushaltsnahe Dienstleistung als Minijob (nicht in Schwarzarbeit). Das Ganze sollte aber nur schriftlich erfolgen.

Ahme1976 30.06.2017 09:21

AW: Hausordnung nachträglich erstellen
 
Eine Hausordnung kann man immer - auch im Nachgang erstellen, anpassen oder ändern. Sie hat dabei nur nachhägiges Recht im Vergleich zum MV und den Regeln des BGB.


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