Kann man die Kosten für den Einbau von Rauchwarnmeldern auf die Mieter umlegen?
Hallo,
mein Vermieter wird jetzt alle Wohnungen mit Rauchwarnmelder ausstatten. In seinem Anschreiben teilt der Vermieter mit, dass die Kosten für die Installation der Rauchwarnmelder auf die Mieter umgelegt werden. Ist das Rechtens? Wenn ja wo stets geschrieben? Besten Dank für die Antworten. M.f.G. Riege |
AW: Einbau von Rauchwarnmelder
Guten Abend!
Die jährliche Wartung dieser Lebensretter sind als Betriebskosten umlegbar. Die Anschaffung dieser Geräte wäre nur mit einem kleinen erlaubten Trick von den Mieter zu bezahlen. Da diese Melder eine Modernisierung darstellen, kann der Vermieter 11% der Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Diese 11% werden bis zum Ende aller Tage aufgeschlagen, also auch dann, wenn nach rund 10 Jahren die Kosten sich amortisiert haben. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:01 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1