Nebenkostenabrechnung 2014 - Nachzahlung bei Fehler des Vermietes?
Hallo!
Ich habe Ende zu Ende März die Wohnung bei meinem alten Vermieter gekündigt. Vor ein Paar Tagen habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2015, sowie eine “korrigierte“ Abrechnung für 2014 erhalten, wo ich zu einer Nachzahlung aufgefordert werde. Der Vermieter begründet dies mit Zitat:
Zitat:
Hat der Vermieter das Recht, diese Summe von mir zu fordern? Ich wäre sehr dankbar für Beratung :-) |
AW: Nebenkostenabrechnung 2014 (Fehler des Vermietes)
Da Sie nicht angegeben haben wie der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung vereinbart war, gehe ich davon aus, dass es das Kalenderjahr ist. Der Vermieter hatte Zeit bis zum 31.12.2015 um seine Korrekturen vorzubringen. Da er das nicht rechtzeitig gemacht hat, ist die Abrechnung verfristet.
Für 2015 ist die Abrechnung rechtzeitig eingetroffen. Aber aufgepasst, dass der Exvermieter keine Nachberechnung bei der letzten noch kommenden Abrechnung für 2016 einbaut. |
AW: Nebenkostenabrechnung 2014 - Nachzahlung bei Fehler des Vermietes?
Hoffe alles war am Ende gut
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