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EileenD 25.04.2017 17:59

Pauschbetrag für Grundstückspflege?
 
Hallo zusammen,
bei uns wird jedes Jahr ein pauschaler Betrag für Grundstückspflege abgerechnet, jedoch gibt es vorne kein Grundschück für alle und die Einfahrt mit Hinterhof und kompletten Garten dürfen wir nicht zum parken nutzen und den Garten auch nicht nutzen. Hinten am Rand vom Garten steht der Müll. Demnach gehen wir nur dort lang um die Tonnen rauszustellen. Ansonsten haben wir mit dem Gründstück null zu tun. Ist das korrekt dass uns jedes Jahr berechnet wird? Es kommt mir nicht richtig vor. Unten wohnt die Schwester meines Vermieters und meint halt alles besser zu wissen etc. Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Regenmacher 27.04.2017 09:06

AW: Pauschbetrag für Grundstückspflege?
 
Zur Grundstückspflege gehören alle Flächen, die zum Anwesen gehören, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag mitvermietet sind. Für Flächen, die vom Vermieter als Nutzgarten genutzt werden, müssen Sie natürlich nichts bezahlen.

Bei der Abrechnung der Betriebskosten sollte der Vermieter eine Aufstellung der geleisteten Arbeitsstunden vorlegen, denn auf Zuruf müssen Sie keine Zahlung leisten.

niick 03.05.2017 22:18

AW: Pauschbetrag für Grundstückspflege?
 
Und was war am Ende ?

Ahme1976 30.06.2017 09:19

AW: Pauschbetrag für Grundstückspflege?
 
Zur Grundstückspflege gehört aber nicht nur die Grünflächenpflege. Auch das Säubern, kehren, Schneeschieben usw. gehört dazu.


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