Frist bei NK 2015
Guten Tag,
meine NK Abrechnung 2015 kam im April 2016. Zur Überprüfung forderte ich Belege an und erhielt diese unvollständig. Die letzten Belege kamen mit der NK Abrechnung 2016 im Juli 2017. Da ich vorher nicht prüfen konnte und die Belege nach 15 Monaten vollzählig waren, möchte ich wissen, ob die Frist von 12 Mon. für 2015 jetzt abgelaufen sind? Danke für Infos. |
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Wenn der Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung das Kalenderjahr ist, dann war die Abrechnung für 2015 voll in der Frist.
Der Vermieter muss bei Unklarheiten auch keine Belege versenden, er muss lediglich Einsicht in die Unterlagen zu den Bürozeiten ermöglichen. Erst wenn die Entfernung vom Mieter zum Vermieter unangemessen hoch ist, sind Kopien der Belege anzufordern. Da innerhalb der Frist die Abrechnung für 2015 erfolgte, läuft jetzt die Verjährung von 3 Jahren. |
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Zu NK 2015
Die Abrechnung 2015 ist nicht nachvollziehbar, aus diesem Grunde hatte ich Belege angefordert und auch bekommen, nur nicht vollzählig. Die letzten Belege kamen im Juli 2017. Erst jetzt kann ich komplett überprüfen. Muß der genaue Zeitraum, also vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 auf der Abrechnung angegeben sein? Es steht kein Zeitraum darauf. Zu NK 2016 Sie kam 15 Monate nach der Abrechnung von 2015. Auch hier ist kein Zeitraum angegeben, so dass nur vermutet werden kann. Ist das rechtens? |
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Zitat:
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Ist die Abrechnung 2015 dann nichtig, wenn kein Zeitraum angegeben ist?
Und wie verhält es sich mit der Abrechnung 2016? Sie kam 15 Monate nach 2015? |
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Bitte legen Sie die Abrechnungen einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vor, ich bin leider nicht in Lage, ohne diese Abrechnungen gesehen zu haben,eine belastbare Antwort zu geben.
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AW: Frist bei NK 2015
Ich war jetzt beim Anwalt. Meine Abrechnung ist formel und materiel unwirksam aus verschiedenen Gründen. Da sie inzwischen verfristet ist, ist die Folge, dass daraus kein Saldo mehr geltend gemacht werden kann. Es lohnt sich wirklich, die Abrechnung genau zu überprüfen.
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