Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Betriebskosten und Nebenkosten (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/)
-   -   Fristablauf für Nebenkostenabrechnung (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/fristablauf-fuer-nebenkostenabrechnung-342.html)

Madame Nicole 04.11.2009 17:21

Fristablauf für Nebenkostenabrechnung
 
Hallo zusammen,

ich erwarte eigentlich schon seit Juli diesen Jahres meine Nebenkostenabrechnung! Aber nichts passiert- Bis wann kann mir der Vermieter die Abrechnung spätestens zukommen lassen? Gibt es eine Frist?
Wohne jetzt seit 19.07.08 in meiner Wohnung ... Danke für Eure Hilfe!

Steven 04.11.2009 19:03

AW: Fristablauf für Nebenkostenabrechnung
 
Deine Frist ist genau der 19.07.
Immer ein Jahr ist die zu messende Zeitspanne!
Ich in deinem Fall würde hier einfach mal anrufen und höflich nachfragen.
Fragen kostet nicht's !

Recht-Einfach 04.11.2009 21:36

AW: Fristablauf für Nebenkostenabrechnung
 
Hallo Madame Nicole,

ich gehe davon aus, dass du auf die Nebenkostenabrechnung 2008 für deine neue Wohnung wartest, die du im Juli 2008 bezogen hast. In diesem Fall wird verutlich eine alljährliche Kostenabrechnung zum 31.12. erstellt. Das bedeutet, dass der Vermieter bis zum 31.12.des Folgejahres, also 2009 Zeit hat dir diese Abrechnung anzufertigen.

Sollte die Frist verstreichen sind Nachzahlungsansprüche des Vermieter nichtig, Rückzahlungsansprüche für den Mieter gelten jedoch weiterhin.

Sollte es sich bei der Wohnung um deine alte handeln, aus welcher du im Juli 2008 ausgezogen bist ist, liegt die Frist wie Steven bereits geschildert hat beim 19.07.09.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:45 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1