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lutko 18.11.2009 11:02

Hauswasserfilter in Nebenkosten umlagefähig?
 
Hallo,
wir haben soeben unsere Betriebskostenabrechnung bekommen, und da taucht für alle sechs Mieter eines Mehrfamilienhauses die Position "Hauswasserfilter erneuern" auf.
Meine Frage: Ist diese Position im Sinne der Aufrechterhaltung der Wasserversorgung zu betrachten, so wäre sie wohl umlagefähig, oder entspricht diese Position eher einer Reparatur, womit sie vom Vermieter bezahlt werden müsste. Wo wäre das rechtliche festgeklopft?

Herzliche Grüße
Lutko

Recht-Einfach 24.11.2009 00:36

AW: Hauswasserfilter in Nebenkosten umlagefähig?
 
Hallo lutko,

das Einfachste wäre bei dem Vermieter um Einsicht in den Beleg zu bitten. Hieraus sollte hervorgehen, ob es sich um eine Instandhaltung oder Reparatur handelt.

Wenn ich jedoch voraussetze, dass es sich hierbei um eine notwenige Reparatur handelt, um für eine ordnungsgemäße Wasseraufbereitung zu sorgen, sehe ich auch diese als umlagefähig an.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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