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Henry 02.12.2009 23:19

Zählerstand bei Auszug
 
Hallo zusammen,


ich bin Ende letzten Jahres mit meiner Freundin umgezogen. Bei der WOhnungsübernahme hat die Frau von der WBG alle Zählerstände abgelesen und in das Übergabeprotokoll geschrieben. Komischweise zeigten alle Heizungen einen Stand von 0 an(zumindest in der Küche hab ich wirklich nie geheizt). Auf dem Protokoll ist ihre Unterschrift und auch die Zählerstände stehen drauf. Nun kam letztens die Abrechnung für das letzte Jahr und bei den Heizungen stehen nun Werte drin und die wollen eine Nachzahlung... Was gilt nun? Unser Protokoll mit der UNterschrift der Dame von der WBG oder das neu abgelesene... Wie können die beweisen das das wirklich unser Verbrauch war?


Jemand ne Idee???


Gruß Henry

Recht-Einfach 03.12.2009 12:20

AW: Zählerstand bei Auszug
 
Hallo henry,

ich würde auf jeden Fall Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen mit Hinweis auf die Zählerstände laut Übergabeprotokoll. Somit muss der Mehrverbrauch von Vermieterseite begründet werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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