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MieterHans 04.12.2009 15:53

Pauschale Abrechnung nach qm rechtens?
 
Hallo,

mir ist gerade meine Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert. Natürlich muss ich wieder mal nachzahlen...

In der ganzen Abrechnung steht nirgendwo etwas von meinem Eigenverbrauch, obwohl an den Heizkörpern Zähler angebracht sind. Es sind lediglich die gesamten Kosten aufgeführt, die dann nach Quadratmetern anteilsmäßig den Wohnungen zugeteilt worden sind.

Was mich daran stört?

1. Hab ich eine Dachgeschosswohnung und heize auch im Winter so gut wie nie
2. Bin ich mindestens 5 Tage die Woche bei meiner Freundin und betrete meine eigene Wohnung in der Zeit noch nichtmal. Die Heizung ist dann selbstverständlich aus.

Hab ich da eine Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder ist das chancenlos, weil das hier nunmal so geregelt wird?

Gebt mir doch mal bitte Ratschläge, ob ich in den sauren Apfel beißen und nachzahlen soll oder ob ich ein Veto einlegen soll, dass durchaus erfolgreich sein wird.

Danke und viele Grüße

Hans

P.s.: Es geht hier im spziellen natürlich um die Heiz- und Wasserkosten... Hab ich im Eifer des "Gefechts" glatt vergessen zu erwähnen

Recht-Einfach 06.12.2009 00:23

AW: Pauschale Abrechnung nach qm rechtens?
 
Hallo Hans,

nach Beschreibung deiner Situation vermute ich, dass kein separater Vertrag mit einem externen Versorger vorliegt. Der Vermieter übernimmt alle Heizkosten und berechnet diese innerhalb der Nebenkostenabrechnung pauschaliert weiter.

Nach meinem Kenntnisstand ist dies auch durchaus legitim. Wie es aussieht, wenn in jeder Wohnung einzelne Zähler angebracht sind, kann ich nicht genau sagen.

Vielleicht wendest du dich mit dieser Frage mal an einen Mieterverein. Ich befürchte aber, dass du nicht unbedingt Aussicht auf Erfolg hast.

Aber ich hoffe ich irre mich!


Lieben Gruß,


Mietrecht Einfach

Regenmacher 13.12.2009 16:22

AW: Pauschale Abrechnung nach qm rechtens?
 
Solch eine Abrechnung ist natürlich nicht rechtens, weil sie gegen die Heizkostenverordnung (www.heizkostenverordnung.de ) verstößt. Nur in Häusern, in denen der Mieter mit dem Vermieter alleine unter einem Dach wohnt, ist diese Verordnung nicht anwendbar.

Und ich gehe davon aus, dass in diesem Fall mehrere Parteien im Haus wohnen.


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