Heizkostenverteilung durch WEG-Verwalter
Hallo
Eine rechtliche Frage: Ist es zulässig, dass der Hausverwalter (WEG mit 20 Wohnungen) zugleich Betreiber einer Heizkosten-Abrechnungsfirma ist (die aber auf dem "freien" Markt nirgends auftaucht)? Hintergrund: Seit die HK-Abrechnung nicht mehr von einer großen externen Firma gemacht wird, sondern von der Zweitfirma der Hausverwaltung gemacht wird, haben sich die Heizkosten in einigen Wohnungen mehr als verdoppelt, während andere deutlich weniger zahlen.. Vielen Dank |
AW: Heizkostenverteilung durch WEG-Verwalter
Hallo muc99,
generell ist der Vermieter zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Ob diese durch Ihn oder einen dritten Beauftragten erfolgt liegt dabei in seinem Ermessen. Wenn du die Nebenkostenabrechnung anzweifelst, dann kannst du schriftlich Widerspruch einlegen und zusätzlich hast du das Recht, die Belege, die als Grundlage für die Nebenkostenabrechnung gelten, einzusehen. Von diesem solltest du sicherlich gebrauch machen, um die zweifelhaften Positionen zu klären. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
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