Verbrauchskosten bei Notheizung
Hallo zusammen,
aufgrund eines Komplettausfall der Heizungsanlage Gas wurde eine Ersatzheizung über Strom eingebaut, damit die Mieter nicht frieren müssen und die Büroräume nutzen können. Wer trägt die neu entstandenen Stromkosten des Verbrauchs. Mieter oder Vermieter und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Danke für Rückinfos. |
AW: Verbrauchskosten bei Notheizung
Warum muss man im Sommer heizen, wo es warm genug ist?
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