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JKRHH 08.01.2010 09:20

Heizkostenabrechnung unwirksam wegen Formfehlern?
 
In meiner Betriebskostenabrechnung 2008 sind die Heizkosten in 1 Summe aufgeführt und dann nach Wohnflächen umgelegt (sowie 15% Abschlag abgezogen wegen fehlender Verbrauchsmessgeräte).

Ich habe gelesen, dass Heizkosten nach den einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt werden müssen (Brennstoffkosten, Verbrauchsmenge, Betriebsstrom, Wartung etc.), da ansonsten die Abrechnung unwirksam ist.

Stimmt das? Wenn ja, gibt es hierzu Urteile? Ist damit die komplette Betriebskostenabrechnung unwirksam oder nur der Teil der Heizkosten??

Vielen Dank,

JKRHH

Recht-Einfach 14.01.2010 20:12

AW: Heizkostenabrechnung unwirksam wegen Formfehlern?
 
Hallo,

ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich in diesem Falle überfragt bin und könnte mein Wissen auch nur durch die Nutzung von Google verbessern.


Was jedoch die Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung angeht, so bin ich mir ziemlich sicher, dass nur der Anteil der Heizkosten bei einer Anweisung der Nachzahlung gekürzt werden darf, wenn der Rest der Abrechnung in Ordnung ist.

Andernfalls werden ja zurecht entstandene Betriebskosten zurückgehalten!



Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach


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