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djsun-z 22.05.2008 14:24

Mietvertrag ohne Aufschlüsselung der Betriebskosten
 
Hallo,

ich habe heute einen Mietvertrag ohne Aufschlüsselung der einzelnen Betriebskosten unterschrieben. Soweit ist das ok. Nur ist der Vermieter verpflichtet, regelmäßig (jährlich?) eine genaue Aufschlüsselung der BK an die Vermieter zu versenden? Auf meine Nachfrage hieß es nämlich, sowas wurde noch nie gemacht...
Das kann ich mir nicht vorstellen. Zumal die BK ziemlich hoch sind (357 € Kaltmiete für 95 m², 115 € Heizung und Warmwasser, 330 € Betriebskosten).
Wer weiß Rat?

Grüße

Frank

Recht-Einfach 22.05.2008 19:29

Hallo Frank,

das kommt darauf an, was im Mietvertrag geregelt wurde.
Ich verstehe das jetzt so, dass du einen Mietvertrag unterschrieben hast, nach welchem du auf die Abrechnung der Betriebskosten oder auch Nebenkosten verzichtest. Verstehe ich das richtig?

Sollte es keine Regelung dazu geben, so müsste der Vermieter verpflichtet sein die Nebenkosten jährlich abzurechnen.
Diese verfallen, wenn die NK nicht innerhalb des darauffolgenden Kalenderjahres abgerechnet wurden. Guthabenansprüche von Mieterseite aus können aber auch darüber hinaus (Klageverfahren) geltend gemacht werden.

Nun weiß ich nicht, ob so eine Klausel des Verzichts auf Betriebskosten-Abrechnung in deinem Vertrag abgefasst ist und kann natürlich schlecht einen Tipp geben.

Wäre schön wenn du dich dazu nochmal näher äußern könntest.


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach

djsun-z 22.05.2008 22:02

also eine Verzichtserklärung habe ich nicht unterschrieben. Ich frag mich nur, was ich für Rechte bzgl. einer Abrechnung habe. Wenn ich das richtig verstehe, muss der Vermieter z.B. das Jahr 2007 bis Ende 2008 abrechnen, sonst hat er keine Ansprüche bzgl. Mehrkosten. Richtig?
Oder was meinst du mit "diese verfallen"?

Mir kommen die Betriebskosten nur sehr hoch vor, daher meine eigentliche Frage, ob ich überhaupt einen Anspruch auf eine Auflistung habe (jährlich?)?

Grüße

Frank

Recht-Einfach 23.05.2008 11:43

Das sehe ich genauso:
Also wenn im Mietvertrag keine Passage abgefasst ist, dass keine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, so hast du Anspruch darauf, dass die Kosten auch abgerechnet und deine Vorauszahlungen gegengerechnet werden (i.d.R. jährlich zum 31.12.XXXX).
Und die Nebenkostenabrechnung 2007 ist bis spätestens zum 31.12.2008 zuzustellen, auch dies ist richtig. Sollte diese später zugehen und du eine Nachzahlung erhalten, so ist diese nicht mehr wirksam...

Und 330,- EUR nur für die reinen Betriebskosten erscheint meiner Meinung nach als extrem überteuert! Dort würde ich auf alle Fälle auf eine Abrechnung bestehen!

Oder auch schon im Vorfeld auf eine Auflistung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach

Roccus 27.01.2009 16:45

Wenn Sie Nebenkostenzahlung vereinbart haben und diese entrichtet haben, muß der Vermieter eine Abrechnung erstellen; andernfalls wäre das eine Pauschale, Warmmiete oder ähnliches. Dafür müsste er keine Abrechnung erstellen.


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