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mugelz 26.01.2010 21:20

Postenaufstellung Nebenkostenabrechnung
 
Hallo,

wir sind zum 31.12.09 aus unsere Wohnung ausgezogen. Es war eine fristlose Kündigung unsererseits, die bisher auch keine Probleme mit sich zog. Unser Vermieter hat es so hingenommen.
Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2008 bekommen (Ende 2009) und ich hätte eine Frage ob diese Posten denn auch wirklich alle in eine Abrechnung gehören also da wären:
- Heizkosten (ist klar)
- Wasser/Abwasser (auch klar)
- Müll/Straßenreinigung
- Brandvers.Haftpflichtvers.Gebäudevers.
- sonstige Kosten (???)
- Kabelanschluss

Wir bekamen erst eine Nachzahlung von 1069 Euro, bei einer Vorauszahlung von (1200 Euro) und zwei Tage später eine neue, wo wir plötzlich 1300 Euro nachzahlen sollen. Wir sind ein 2,5 Personen Haushalt und die dritte Person kam erst Mitte 2008 dazu.

Jetzt will uns unser ehemaliger Vermieter natürlich unsere Kaution nicht zurück geben und sie mit den Nebenkosten verrechnen. Mir kommt das alles viel zuviel vor. Ach, ja vielleicht noch kurz, die Nebenkostenabrechnung für die drei Jahre vorher wurde vom gesamten Haus NIE gezahlt und es kamen bis heute keine Mahnungen noch sonstiges. Irgendwas läuft da gewaltig schief, oder?:mad:

LG und danke für Eure Antworten
Britta

Recht-Einfach 27.01.2010 12:05

AW: Postenaufstellung Nebenkostenabrechnung
 
Hallo mugelz,

hier findest du eine Liste, welche kalten Nebenkosten innerhalb der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden dürfen.
Kalte Nebenkosten und kalte Betriebskosten

Dort findest du auch alle Posten wieder, die oben aufgeführt sind, abgesehen von dem Punkt "Sonstige Kosten".

Sollte die geringsten Zweifel an der Nebenkostenabrechnung bestehen, würde ich einen Widerspruch einlegen und die ganze Sache zu einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein geben.

Lt. Statistik sind schließlich ca. 50% der Nebenkostenabrechnungen nicht in Ordnung.

Und bei der Summe, die dort möglicherweise aussteht, würde ich zu einem sicheren Rechtbeistand raten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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