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Reiner_Claudia 03.03.2010 10:49

Mieterhöhung wegen Wärmedämmung
 
Ich habe folgende Frage, wäre schön wenn mir jemand Auskunft geben könnte. Wir wohnen seit 2 1/2 Jahren in einer 3 ZW, 83 qm. Anfangs haben wir Nettomiete 440,- + 160,- Euro Nebenkosten bezahlt. Wir waren 3 Personen beim Einzug und seit 1 1/2 Jahren ist unsere Tochter ausgezogen und seit ca. 4 Monaten zahlen wir nur noch 110,- Euro Nebenkosten. Nun haben wir gestern von unserem Vermieter folgendes Schreiben erhalten mit folgendem Wortlaut: Ich habe vor, das Haus von außen mit Vollwärmeschutz zu versehen. Da es sich um eine wärmedämmende Maßnahme handelt, sind die Kosten hierfür mit 11 % umlagefähig. Lt. Kostenvoranschlag fällt für die Hausfassade auf allen vier Seiten einschl. Perimeter-Platten ein Betrag von Euro 20.000,- an. Dies gilt auch für alle Fenster, die in diesem Zusammenhang mit geändert werden müssen. Für den Dachbereich wird eine separate Berechnung erstellt. Aufgrund der Sachlage wird die Netto-Miete um Euro 70,- monatlich erhöht. Dies liegt noch unterhalb der zulässigen 11 %. Sie haben die Möglichkeit gegen diese Mieterhöhung zu widersprechen bis zum 1.6.2010. Ich hoffe, dass sich die Energiekosten dadurch erheblich reduzieren..

Noch zum genaueren Verständnis, es handelt sich um ein 3 Familienhaus, Vermieter wohnt mit drin. Ist diese Erhöhung in dieser Höhe zulässig ????

Regenmacher 03.03.2010 11:04

AW: Mieterhöhung wegen Wärmedämmung
 
Lesen Sie bitte, was dazu im Mietrechtslexikon zu finden ist:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap4.htm

Eine genaue Aufstellung der für Ihre Wohnung entstehenden/entstandenen Kosten setzt das natürlich voraus, denn Sie müssen nicht die Fenster Ihres Vermieters mitfinanzieren.

Recht-Einfach 04.03.2010 12:11

AW: Mieterhöhung wegen Wärmedämmung
 
Zusätzlich empfehle ich die folgenden Artikel aus unserem Portal zum Thema Modernisierung und Mieterhöhung nach der Modernisierung:

Modernisierung
Mieterhöhung nach der Modernisierung


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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