Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Betriebskosten und Nebenkosten (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/)
-   -   Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/betriebskostenabrechnung-frischwasser-abwasser-und-muellgebuehren-505.html)

der_angler99 10.03.2010 16:27

Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
 
Hallo,
habe eine Frage zu meiner Betriebskostenabrechnung für 2009 die am 03.03.2010 erhalten habe. Dort wird das Abwasser und die Müllgebühren nach qm
abgerechnet.Ich bin verheiratet, und habe keine Kinder .Wobei das Frischwasser nach Personenmonate gerechnet wird.
Meine Frage: Ist solche Verrechnung erlaubt,für eine Antwort bedanke ich mich.:confused:

Regenmacher 10.03.2010 16:50

AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
 
Die Kosten für Wasser/Abwasser/ Müll können nach Personenzahl oder Wohnungsgröße abgerechnet werden, je nach dem, was im Mietvertrag dazu vereinbart ist. In der Regel wird der Wohnungsgröße der Vorzug gegeben, weil sich die ja nicht ändert im Laufe der Mietzeit.

Ein einmal eingeführter Umlageschlüssel kann aber nicht geändert werden, weil dies eine Änderung des Mietvertrages bedeuten würde.

Eine Aufteilung zwischen Wasser- und Abwasserkosten habe ich bisher noch nicht erlebt, da die Abwassermenge nicht gemessen werden kann und zu 99,999% der Menke Frischwasser entspricht.

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles...s/1568325.html

der_angler99 12.03.2010 05:07

AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
 
Aber dann bin ich ja im Nachteil,denn im Hause wohnen Familien mit Kindern.
Oder habe ich da Unrecht?

Regenmacher 12.03.2010 09:06

AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
 
Lau Gesetzgeber (Betriebskostenverordnung) dürfen die "kalten" Nebenkosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Sie müssten sich also ganz weit oben wegen der Ungerechtigkeit beschweren oder Sie treten Ihrem Vermieter auf die Füße, damit er pro Wohnung eine Wasseruhr installiert.

Aber vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland schon längst die Vorschrift für Kaltwasserzähler. Sehen Sie bitte selbst:

http://www.exatron.de/download/kaltw...18766fc73291e7


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:03 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1