Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
Hallo,
habe eine Frage zu meiner Betriebskostenabrechnung für 2009 die am 03.03.2010 erhalten habe. Dort wird das Abwasser und die Müllgebühren nach qm abgerechnet.Ich bin verheiratet, und habe keine Kinder .Wobei das Frischwasser nach Personenmonate gerechnet wird. Meine Frage: Ist solche Verrechnung erlaubt,für eine Antwort bedanke ich mich.:confused: |
AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
Die Kosten für Wasser/Abwasser/ Müll können nach Personenzahl oder Wohnungsgröße abgerechnet werden, je nach dem, was im Mietvertrag dazu vereinbart ist. In der Regel wird der Wohnungsgröße der Vorzug gegeben, weil sich die ja nicht ändert im Laufe der Mietzeit.
Ein einmal eingeführter Umlageschlüssel kann aber nicht geändert werden, weil dies eine Änderung des Mietvertrages bedeuten würde. Eine Aufteilung zwischen Wasser- und Abwasserkosten habe ich bisher noch nicht erlebt, da die Abwassermenge nicht gemessen werden kann und zu 99,999% der Menke Frischwasser entspricht. http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles...s/1568325.html |
AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
Aber dann bin ich ja im Nachteil,denn im Hause wohnen Familien mit Kindern.
Oder habe ich da Unrecht? |
AW: Betriebskostenabrechnung - Frischwasser, Abwasser und Müllgebühren
Lau Gesetzgeber (Betriebskostenverordnung) dürfen die "kalten" Nebenkosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Sie müssten sich also ganz weit oben wegen der Ungerechtigkeit beschweren oder Sie treten Ihrem Vermieter auf die Füße, damit er pro Wohnung eine Wasseruhr installiert.
Aber vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland schon längst die Vorschrift für Kaltwasserzähler. Sehen Sie bitte selbst: http://www.exatron.de/download/kaltw...18766fc73291e7 |
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