Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Betriebskosten und Nebenkosten (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/)
-   -   Wie lange kann der Vermieter Nebenkosten nachfordern? (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/wie-lange-kann-der-vermieter-nebenkosten-nachfordern-519.html)

verstaubt 23.03.2010 09:25

Wie lange kann der Vermieter Nebenkosten nachfordern?
 
:confused:
Habe vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung 2007 erhalten. (Lassen wir mal alle anderen Probleme und Fragen dazu außer Acht!) Ich habe nicht bezahlt. Er hat auch bis gestern nie mehr was davon gesagt oder angemahnt. Wir sind im August 2009 ausgezogen. Kann er heute noch die Zahlung der Abrechnung über 2007 (erhalten 2008) verlangen oder wann verjähren die Forderungen bei Nebenkosten?
DANKE!!!

Regenmacher 23.03.2010 10:03

AW: Wie lange kann der Vermieter Nebenkosten nachfordern?
 
Da die Betriebskostenabrechnung für 2007 scheinbar in 2008 fristgerecht erstellt und zugestellt wurde, begann mit Ende des Jahres 2008 die Verjährung von 3 Jahren. D.h., ab dem 01.01.2012 ist diese Rechnung verjährt.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:41 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1