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-   -   Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung? (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/hausmeister-falsch-abgerechnet-diskriminierung-610.html)

Nichtraucher 30.05.2010 15:06

Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?
 
Hallo,
gleich zu Beginn habe ich einmal eine grundsätzliche Frage. Wenn ich aufgrund der Tatsache, dass der Vermieter im Jahre 2008 monatliche Vorauszahlungen für die Position des "Hauswart/Hausmeister" verlangt, obwohl er für diesen Zeitpunkt nachweislich keinen Hausmeister beschäftigt bzw. bezahlt hat, einmal in den (mich nicht betreffenden) Nebenkostenabrechnungen anderer Mieter des Jahres 2007 nachforsche und dort die Feststellung treffe, dass auch in diesem Jahr lediglich Hausmeister auf nebenberuflicher Basis ( Einkommen € 943,- in dem Jahr) beschäftigt war, dennoch aber den Mieter insgesamt eine Summe von mehr als € 13.000,- abverlangt wurde; bin ich dann berechtigt, die anderen Mieter mittels des nachstehend eingefügten Rundschreibens auf diesen Umstand hinzuweisen:


Zitat:

Information an die Mieter der Wohnanlage xxxxxxxxxxx

Werte Mieter,

seit vielen Monaten, ja sogar seit Jahren, berechnet der Herr xxxxxxxxxx als Vermieter unserer Wohnanlage in der xxxxxxstrasse, also auch Ihnen, die Kosten für einen Hausmeister, den es überhaupt nicht gibt und der somit von Herrn xxxxx auch nicht bezahlt wird.

Gegen diese Praxis haben sich nunmehr endliche einige Ihrer Mitbewohner zur Wehr gesetzt.

Wie Sie aus dem zur Ihrer Kenntnisnahme beiliegendem Einschreiben vom 15.Oktober 2009 entnehmen können haben wir Herrn xxxxxxxxx eine Frist bis zum 18. November 2009 gesetzt, uns mitzuteilen, wer die von ihm berechneten Vorauszahlungen erhalten hat bzw. wer die Hausmeisterarbeiten in der Wohnanlage xxxxxxxxxxxx durch geführt hat. Wie Sie diesem vorstehend benannten Schreiben weiterhin entnehmen können, werden die unterzeichnenden Mieter für den Fall, dass von Herrn xxxxxx keine zufriedenstellende Erklärung geliefert wird, den bisher gezahlten Betrag für die Hausmeisterkosten aus der Nebenkostenvorauszahlung entfernen und die bisher in den Jahren 2008 und 2009 gezahlten Abschläge mit den künftig zu zahlenden Mietnebenkosten so lange verrechnen, bis die jeweilige Rückforderung ausgeglichen ist.
Es ist damit zu rechnen, dass Herr xxxxxx es nicht für notwendig erachtet auf unsere berechtigte Reklamation auch nur zu antworten; vielmehr hat er im Gegenzug Herrn xxxxxxxxxxxx, der bisher die Schneeräumarbeiten in der Wohnanlage durchgeführt hat, von dieser Aufgabe entbunden. Das wird zunächst zur Folge haben, dass die Verkehrsfläche vor den Häusern im Bedarfsfall nicht von Schnee und Eis befreit werden.

Gegen diese bewusst von Herrn xxxxxxx herbei geführten Verschlechterungen wollen wir uns wehren, denn Herr xxxxxxx ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Bedarfsfall für die Säuberung der Verkehrswege Sorge zu tragen bzw. einen oder mehrere Mieter der Wohnanlage stellvertretend für ihn mit der Räumung zu beauftragen.

Da zusammen mit allen anderen Mietern auch Sie von diesen ungerechtfertigten Maßnahmen betroffen sein werden sollten vielleicht auch Sie in Erwägung ziehen, sich dem laufenden Protest gegen die ungerechtfertigten Maßnahmen des Herrn Geyer anzuschließen. Wenn Sie sich an unserem Protest beteiligen wollen werden wir Ihnen gerne weitere Informationen zukommen lassen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Herrn xxxxxxxxxx) oder Herrn xxxxxxxxx. Selbstverständlich werden Sie im Falle Ihrer Mitwirkung unverzüglich mittels entsprechenden Kopien über die ein- und ausgehende Korrespondenz kostenfrei für Sie unterrichtet.
Durch die bereits ergriffenen und eventuell noch zu ergreifenden Maßnahmen entstehen Ihnen zunächst keine Kosten. Erst wenn es Herr xxxxxxx auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sollte (was wir allerdings bei der bestehenden Rechtslage für unwahrscheinlich halten), werden wir die Kosten für einen Rechtsanwalt und einen eventuellen Gerichtskostenvorschuss auf die Mieter, die sich unserer Maßnahme anschließen umlegen. Lt. Auskunft einer uns bekannten Rechtsanwaltskanzlei werden aber die zu leistenden Kostenvorschüsse für eine Sammel- bzw. Musterklage den Betrag von ca. € 400,- nicht übersteigen; eine Summe, die aufgeteilt auf die sich beteiligenden Mieter der Wohnanlage xxxxxxxxx also wesentlich weniger betragen, als Sie als Mieter allmonatlich an Herrn xxxxxr ohne eine adäquate Gegenleistung zahlen und die ohnehin letztendlich von Herrn xxxxx im Falle einer wahrscheinlichen Niederlage vor Gericht erstattet werden müsste.
Im übrigen wurde festgestellt, dass es bei der Jahresabrechnung der Mietnebenkosten regelmäßig zu einigen Unstimmigkeiten gekommen ist.

Bitte denken Sie daran: Lassen Sie sich von Herrn xxxxxxx nicht einschüchtern. Wir sind mit unserer Forderung, für einen nicht vorhandenen Hausmeister auch keine Vorauszahlungen leisten zu müssen, im Recht. Aber nur gemeinsam können wir etwas gegen diese Abzocke erreichen. Schließen Sie sich uns an; gemeinsam können wir eine korrekte Abrechnung der Mietnebenkosten erreichen.





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i.V. xxxxxxxxxxxx
oder erfüllt die Verwendung des Wortes Abzocke den Tatbestand der Diskriminierung, der üblen Nachrede, der Beleidigung etc.?

Danke im Voraus schon einmal für alle hilfreichen Antworten.

Regenmacher 30.05.2010 19:41

AW: Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?
 
Mit dem Wort Abzocke haben Sie sich garantiert selbst in die Defensive manövriert. Sie hätten mit all Ihren beweisen sofort zu einem Anwalt gehen müssen, der hätte dann entschieden, ob in diesem Fall sogar eine Klageeinreichung wegen Betruges, oder nur eine Zivilklage angebracht ist.

Und bevor Sie Mitstreiter für eine Sammelklage rekrutieren, hätte es durchaus genügt als erster und einziger Mieter bei einem Anwalt zu erscheinen. Das Problem der Sammelklage ist nämlich, dass die in Deutschland nicht zugelassen ist. Und bevor Sie eine sogenannte Streitgenossenschaft ins Leben rufen, sollten Sie lieber handeln anstatt nach Mitstreitern zu suchen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

Nichtraucher 30.05.2010 19:55

AW: Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 1770)
Mit dem Wort Abzocke haben Sie sich garantiert selbst in die Defensive manövriert. Sie hätten mit all Ihren beweisen sofort zu einem Anwalt gehen müssen, der hätte dann entschieden, ob in diesem Fall sogar eine Klageeinreichung wegen Betruges, oder nur eine Zivilklage angebracht ist.

Und bevor Sie Mitstreiter für eine Sammelklage rekrutieren, hätte es durchaus genügt als erster und einziger Mieter bei einem Anwalt zu erscheinen. Das Problem der Sammelklage ist nämlich, dass die in Deutschland nicht zugelassen ist. Und bevor Sie eine sogenannte Streitgenossenschaft ins Leben rufen, sollten Sie lieber handeln anstatt nach Mitstreitern zu suchen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

Nun, eine Sammelklage hatte ich, wie Sie aus dem beigefügten Schreiben ersehen können, nicht geplant. Ich wollte lediglich die Mieter, die, wie sich später herausstellte, schon seit mehreren Jahren ohne Gegenwehr dieser Methodik hingeben gewissermaßen ein wenig wach rütteln. Allerdings kann man nie ausschließen, dass eine gewählte Methode der falsche Weg sein könnte und aus diesem Grunde habe ich meine Anfrage gestartet.
Dennoch meinen herzlichen Dank für Ihre Antwort, auch wenn mir diese nicht unbedingt weiter hilft.

Regenmacher 30.05.2010 20:09

AW: Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?
 
Der Hinweis, einen Anwalt zu beauftragen, hilft Ihnen nicht weiter?

Was haben Sie von einem Forum an Hilfen erwartet. Bitte bedenken Sie, hier schreiben Menschen wie Sie und ich und keine Anwälte.

Nichtraucher 31.05.2010 07:36

AW: Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 1772)
Der Hinweis, einen Anwalt zu beauftragen, hilft Ihnen nicht weiter?

Was haben Sie von einem Forum an Hilfen erwartet. Bitte bedenken Sie, hier schreiben Menschen wie Sie und ich und keine Anwälte.

Ihre Antwort werter Regenmacher hilft mir insofern nicht weiter, als ich im Grunde genommen nur wissen wollte, ob die Bezeichnung "Abzocke" oder "Abzocker" den Tatbestand der Diskriminierung, der üblen Nachrede, der Beleidigung etc. erfüllt wo hingegen mir die Antwort eines Menschen, der bereits Erfahrungen mit der Strafwürdigkeit dieser Bezeichnungen gemacht hat sicherlich weitaus mehr helfen würde als eine sich abzeichnende Debatte über die juristische Qualifikationen der Mitglieder dieses Forum.

Regenmacher 31.05.2010 07:44

AW: Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?
 
Zitat:

Zitat von Nichtraucher (Beitrag 1773)
Ihre Antwort werter Regenmacher hilft mir insofern nicht weiter, als ich im Grunde genommen nur wissen wollte, ob die Bezeichnung "Abzocke" oder "Abzocker" den Tatbestand der Diskriminierung, der üblen Nachrede, der Beleidigung etc. erfüllt


Ich schrieb doch, dass Sie mit diesem Ausdruck Probleme bekommen werden. Haben Sie das überlesen?

Da ich schon ewig lange in Foren zur Bekämpfung der Internetabzocke diverser "Firmen" involviert bin, weiß ich, dass Verfahren zu dieser Titulierung zugunsten der Abzocker entschieden wurden. Es hängt also von Ihrem Amtsgericht ab, wie es sich entscheiden wird.

Nichtraucher 01.06.2010 07:51

AW: Hausmeister falsch Abgerechnet - Diskriminierung?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 1774)
Ich schrieb doch, dass Sie mit diesem Ausdruck Probleme bekommen werden. Haben Sie das überlesen?

Da ich schon ewig lange in Foren zur Bekämpfung der Internetabzocke diverser "Firmen" involviert bin, weiß ich, dass Verfahren zu dieser Titulierung zugunsten der Abzocker entschieden wurden. Es hängt also von Ihrem Amtsgericht ab, wie es sich entscheiden wird.

Nun lieber Regenmacher sind wir zumindest auf dem richtigen Weg. Haben Sie vielleicht auch einige Beispiele (Urteile) von AG's oder LG's, die in einem solchen Fall entschieden haben? Es liegen hier in diesem Fall beweisbare Fakten vor, die mich zu der Anschuldigung einer Abzocke animiert haben wobei zu bemerken wäre, dass ich ausdrücklich nicht von einem Abzocker geschrieben habe (wie Sie ja der in meinem ersten post beigefgt. Kopie ersehen können). Und nach meiner Rechtsauffassung stellt die Bezeichnung Abzocke eine unter das Recht der freien Meinungsäußerung fallende Unmutsbezeugung dar.
Da ich das aber u. U. falsch sehe wollte ich mich halt informieren.


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