Verjährung einer Betriebskostenabrechnung
Hallo,
Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 wurde dem Mieter mit Schreiben vom 6.8.2007 zugestellt. Wann tritt die 3-jährige Verjährungsfrist ein? Für eine sachkundige Antwort im Voraus besten Dank! MfG Andi31 |
AW: Verjährung einer Betriebskostenabrechnung
Wenn Sie Mieter sind und sich vor dem Bezahlen drücken wollen, dann bitte ein anderes Forum suchen.
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AW: Verjährung einer Betriebskostenabrechnung
Hallo,
generell gilt, dass die 3-jährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres beginnt, in welchem der Schuldner Kenntnis von der Forderung erlangt hat. Dies bedeutet in Ihrem Fall also zum 31.12.2007. Hier sind die 3 Jahre Verjährungsfrist aufzuaddieren. Verjährung sollte nach meiner Kenntnis somit zum 31.12.2010 - 0:00h eintreten. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach |
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