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Andi31 25.07.2010 19:30

Verjährung einer Betriebskostenabrechnung
 
Hallo,
Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 wurde dem Mieter mit Schreiben vom 6.8.2007 zugestellt.
Wann tritt die 3-jährige Verjährungsfrist ein?
Für eine sachkundige Antwort im Voraus besten Dank!
MfG
Andi31

Regenmacher 25.07.2010 21:00

AW: Verjährung einer Betriebskostenabrechnung
 
Wenn Sie Mieter sind und sich vor dem Bezahlen drücken wollen, dann bitte ein anderes Forum suchen.

Recht-Einfach 30.07.2010 18:27

AW: Verjährung einer Betriebskostenabrechnung
 
Hallo,

generell gilt, dass die 3-jährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres beginnt, in welchem der Schuldner Kenntnis von der Forderung erlangt hat.

Dies bedeutet in Ihrem Fall also zum 31.12.2007.
Hier sind die 3 Jahre Verjährungsfrist aufzuaddieren.

Verjährung sollte nach meiner Kenntnis somit zum 31.12.2010 - 0:00h eintreten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach


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