Kabel-TV-Gebühren auf NK-Abrechnung
Hallo,
in unserem Mietvertrag steht ganz klar in der NK-Staffelung, das in den NK die Kabel-TV-Gebühren enthalten sind. Dennoch erhalten wir auf der NK-Abrechnung generell handschriftlich darunter vom Vermieter 112,08 Euro Kabel-TV-Gebühren. (( wir erhalten die Abrechnung, nicht die Gebühren. Die müssen wir zusätzlich zahlen)) Der Vermieter rechtfertigt es als Vorauszahlung der Gebühren. Damit bin ich aber nicht einverstanden, weil es im Mietvertrag, den er mit unterschrieben hat, festgelegt ist, dass die Gebühren in den NK enthalten sind. Kann mir jemand erklären, was richtig ist? Wenn er eine Vorauszahlung machen muss, dann kann er doch die monatliche Gebühr von 9,34€ extra buchen. |
AW: Kabel-TV-Gebühren auf NK-Abrechnung
Sie zahlen monatlich einen bestimmten Betrag an Nebenkosten voraus, richtig? Diese Nebenkosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Kabelfernsehen, usw. sind im Mietvertrag namentlich genannt, richtig?
Einmal pro Jahr ist der Vermieter verpflichtet über die Vorauszahlungen abzurechnen und da würde dann auch die Position Kabelgebühren erscheinen. Wenn Sie diese Gebühren aber an den Anbieter bezahlen, dann haben Sie die aber nicht mit den Nebenkosten doppelt bezahlt, oder habe ich das jetzt falsch verstanden? |
AW: Kabel-TV-Gebühren auf NK-Abrechnung
Hallo,
vielleicht habe ich zuwenig Details aufgeführt. Im Mietvertrag, Mustermietvertrag von Haus und Grund, ist bei der Aufstellung der Nebenkosten bereits der Punkt Kabel-TV-Gebühren aufgeführt. Wir, als Mieter, führen keine Gebühren zum TV-Anbieter ab. Pro Monat sind das 9,34 Euro. Im Jahr sind das 112,08 Euro, die wir zur NKA zusätzlich zahlen müssen. Ich habe den Vermieter noch nicht darauf angesprochen, werde es aber noch tun, denn wenn im Mietvertrag diese Option steht, gehe ich davon aus, dass ich die Gebühr mit den BK bezahle. Zum wiederholten Mal müssen wir zusammen mit der NKA die Kabel-TV-Geb. zusätzlich zahlen. Weil dieser Punkt im Vertrag steht, wundern wir uns, das wir diesen Beitrag nochmal extra bezahlen müssen. Meine Fragen: Kann es sein, das diese Kabel-TV-Gebühr jährlich gezahlt wird? Ist es rechtens, dass die Gebühr im Mietvertrag bei den NK mit aufgeführt wird? Wenn die Gebühr bereits im MV steht, darf er sie zusätzlich einfordern? |
AW: Kabel-TV-Gebühren auf NK-Abrechnung
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